986/AB XXV. GP
Eingelangt am 16.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. Mai 2014
Geschäftszahl:
BMWFW-10.101/0118-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1105/J betreffend „arabische und chinesische Touristen in Österreich“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 20. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Sowohl in den arabischen Ländern als auch in China entstehen breitere reise-bereite Gesellschaftsschichten. Der chinesische Markt zeigt dabei für Österreichs Tourismuswirtschaft eine erfreuliche Bilanz: Seit 2009 sind permanent zwei-stellige Zuwachsraten (Ankünfte: 2010 +17,5%, 2011 +42,6%, 2012: +36,4%, 2013: +15,2%) zu verzeichnen. Auch der arabische Markt, hier vorzugsweise Saudi Arabien, entwickelt sich insgesamt erfreulich (Ankünfte: 2010: +19,4%, 2011: -38,4%, 2012: +28,6%, 2013: +28,3%).
Beide Herkunftsmärkte zeichnen sich durch sehr hohe Wertschöpfung aus – bevorzugtes Reisemotiv ist Städte- bzw. Shoppingtourismus. Österreich ist daher bereits jetzt eine attraktive Reisedestination.
Zahlreiche Maßnahmen tragen dazu bei, Österreich für diese Gäste noch attraktiver zu machen. Die österreichischen Anbieter bauen ihr Angebot für diese Gästegruppen aus, wobei es insbesondere um interkulturelle Angebotsauf-bereitung und Sprachkenntnisse geht. In beiden angesprochenen Märkten ist die Österreich Werbung mit eigenen Büros vertreten. Das Tourismusmarketing richtet sich vor allem an die Reiseveranstalter und -mittler.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Für die Einreise chinesischer Touristen in den Schengenraum gilt das "Approved Destination Status" (ADS) Abkommen zwischen China und der EU, welches das Visumverfahren für chinesische Reisegruppen regelt.
Mein Ressort setzt sich seit Jahren in den EU-Gremien für vereinfachte Visa-bedingungen für Touristen aus Drittstaaten, speziell aus den rasch wachsenden Quellmärkten wie BRICS und der arabischen Halbinsel, ein. Auf Grund des Einsatzes Österreichs und einiger anderer Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission 2012 eine Mitteilung zur Weiterentwicklung der EU-Visapolitik an-genommen. Im April 2014 hat sie einen Vorschlag zur Änderung der Visabe-stimmungen vorgelegt, der weitreichende Erleichterungen für Tourist/inn/en vorsieht und nun im Rat und im Europäischen Parlament diskutiert wird. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist mit den zuständigen Ministerien in Kontakt, um sich für die Ratsverhandlungen abzustimmen und die Interessen der Tourismuswirtschaft einzuspeisen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nur durch konsequente Markenführung und klar unterscheidbare und definierte Produkte lassen sich adäquate Preise am Markt erzielen, die eine entsprechende Wertschöpfung sicherstellen können.
Tourismusanbieter müssen sich zu österreichtypischen Tourismusprodukten zusammenfinden und die entsprechende touristische Wertschöpfungskette abdecken. Während die Angebotsgestaltung eine unternehmerische Aufgabe ist, werden die Angebotsträger durch geeignete Maßnahmen - etwa der Österreich Werbung - auf entsprechende Marktchancen hingewiesen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Senkung der Lohnnebenkosten wird durch die Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrags (ab Juli 2014) und des Arbeitgeber-Beitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (ab 2015) um jeweils 0,1 Prozentpunkte der erste Schritt gesetzt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Generell ist die Erleichterung des Zugangs zum Unternehmertum ein wichtiges Ziel. Im Bereich des Gewerberechts wurden dafür bereits folgende Maßnahmen gesetzt:
Was die Fälle der Umgründung betrifft, geht die Berechtigung zur weiteren Gewerbeausübung mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Umgründung im Firmenbuch auf den Nachfolgeunternehmer bzw. die Nachfolgeunternehmerin über, wenn der Nachfolgeunternehmer bzw. die Nachfolgeunternehmerin die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Gewerbes erfüllt. Der Übergang bedarf lediglich einer Anzeige bei der Gewerbebehörde; die Kosten dafür bemessen sich nach dem Gebührenrecht. Sie sind vergleichsweise gering (Anzeige € 14,30 Bundesgebühr; Beilage € 3,90 pro Bogen).
Weiters wurde mit der Gewerbeordnungsnovelle BGBl. I Nr. 85/2013 für den Fall einer Betriebsübernahme eine Sonderregelung geschaffen, die etwa die Er-fassung des Genehmigungsstandes durch eine nicht bescheidmäßige Auflistung der zur betreffenden Betriebsanlage ergangenen Bescheide ermöglicht, um auf dieser Grundlage den „konsolidierten Konsens" informativ zu ergründen. Darüber hinaus wurde dem übernehmenden Inhaber bzw. der übernehmenden Inhaberin die Möglichkeit eröffnet, die vorübergehende Aussetzung von Auflagen für höchstens drei Jahre zu erwirken, wenn das mit den geschützten Interessen vereinbar ist.
Für den hier angesprochenen Tourismusbereich ist darauf zu verweisen, dass das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft seit 2013 im Rahmen der Übernehmer-Initiative gemeinsam mit den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich, dem ERP-Fonds und der ÖHT investive Maßnahmen im Zuge von Betriebsübernahmen fördert.