988/AB XXV. GP
Eingelangt am 19.05.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/42-PMVD/2014 16.
Mai 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2014 unter der Nr. 1107/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Vorhaben und Erfordernisse im Bereich Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Mit dem mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 wurden im § 29 Unvereinbarkeitsbestimmungen geschaffen, die entsprechende Regelungen hiezu enthalten.
Zu 2, 8a und 8b:
Für das Jahr 2014 wurden an nachstehende Verbände Bundes-Sportförderungen nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 vergeben:
BSO 1.200.000,-
ÖBSV 1.090.000,-
ÖOC 2.200.000,-
Österreichisches Paralympisches Committee 400.000,-
Special Olympics Österreich 110.000,-
ASKÖ 8.316.595,-
ASVÖ 8.253.560,-
Sportunion 8.205.468,-
VAVÖ 2.080.000,-
American Football 532.500,-
Österreichischer Badmintonverband 545.500,-
Österreichischer Bahnengolf Verband 131.000,-
Austrian Baseball-Federation 292.000,-
Österreichischer Basketballverband 566.500,-
Österreichische Billardunion 347.000,-
Österreichischer Bob- und Skeletonverband 714.500,-
Österreichischer Bogensportverband 218.000,-
Österreichischer Boxverband 221.000,-
Österreichischer Turniersport (Casting-)Verband 43.000,-
Österreichischer Curling Verband 186.500,-
Österreichischer Eishockeyverband 931.000,-
Österreichischer Eiskunstlaufverband 293.500,-
Österreichischer Eisschnelllaufverband 333.000,-
Bund der österreichischen Eis- und Stocksportler 332.000,-
Österreichischer Faustballbund 390.000,-
Österreichischer Fechtverband 465.000,-
Österreichischer Floorball Verband 143.000,-
Flugsport (AERO-Club) 360.000,-
Österreichischer Frisbeesportverband 144.000,-
Österreichischer Fußballbund 15.000.000.-
Österreichischer Gewichtheberverband 172.000,-
Österreichischer Golfverband 528.000,-
Österreichischer Handballbund 1.173.000,-
Österreichischer Hockey-Verband 488.000,-
Jiu-Jitsu Verband Österreich 240.000,-
Österreichischer Judoverband 889.000,-
Österreichischer Kanuverband 582.000,-
Österreichischer Karate-Bund 509.000,-
Verband für Kick- und Thaiboxen 441.500,-
Österreichischer Verband für Kraftdreikampf 126.000,-
Österreichischer Leichtathletikverband 1.149.000,-
Österreichischer Verband für Modernen Fünfkampf 199.000,-
Österreichischer Fachverband für Orientierungslauf 412.000,-
Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich 818.000,-
Österreichischer Radsportverband 1.061.000,-
Österreichischer Ringsportverband 444.500,-
Österreichischer Rodelverband 1.067.500,-
Österreichischer Rollsport und Inline-Skate Verband 291.500,-
Österreichischer Ruderverband 740.500,-
Österreichischer Rugby Verband 153.000,-
Österreichischer Schachbund 272.500,-
Österreichischer Schützenbund 601.500,-
Österreichischer Schwimmverband 1.215.500,-
Österreichischer Segelverband 906.000,-
Österreichischer Skibobverband 230.000,-
Österreichischer Skiverband 1.696.000,-
Österreichischer Sportkegel- und Bowlingverband 292.000,-
Österreichischer Squash Rackets Verband 71.000,-
Österreichischer Taekwondo Verband 370.000,-
Österreichischer Tanzsportverband 266.000,-
Tauchsportverband Österreichs 230.000,-
Österreichischer Tennisverband 910.000,-
Österreichischer Tischtennis-Verband 1.015.000,-
Österreichischer Triathlonverband 578.000,-
Österreichischer Fachverband für Turnen 1.212.000,-
Österreichischer Volleyballverband 1.152.000,-
Österreichischer Wasserskiverband 226.000,-
Österreichischer Wettkletterverband 511.500,-
Österreichischer Schützenbund (Wurfscheiben) 287.000,-
Die Konzepte liegen im Bundes-Sportförderungsfonds auf. Für den Österreichischen Schwimmverband wurden für das Jahr 2014 100.000,- Euro an Förderungsmitteln bis zur Herstellung ordnungsgemäßer Verbandsstrukturen durch den Bundes-Sportförderungsfonds zurückbehalten.
Zu 3 bis 7 und 8c:
Hiezu ist festzuhalten, dass die Transparenz zukünftig durch die – derzeit im Beschaffungsverfahren befindliche – Förderdatenbank sichergestellt werden wird. In welcher Form der Kriterienkatalog und die jeweiligen Vereinbarungen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wird im Zuge der Errichtung der Datenbank geprüft, wobei eine gemeinsame, einheitliche Vorgangsweise mit dem Bundes-Sportforderungsfonds angestrebt wird. Es sind von allen oben angeführten Fachverbänden Struktur- und Strategiekonzepte vorgelegt worden.
Zu 9:
Wie bereits erwähnt, läuft in meinem Ressort derzeit das Beschaffungsverfahren unter Anwendung des Bundesvergabegesetzes. Die zu entwickelnde Förderdatenbank wird sämtliche Förderbereiche des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 umfassen und den Anforderungen eines modernen und transparenten Fördermanagements im Bereich der Bundes-Sportförderung entsprechen.
Zu 10:
Das Zusammenwirken hinsichtlich Transparenz bei Förderungen zwischen Bund und Ländern, insbesondere in der Sportförderung, erfolgt im Rahmen der bereits realisierten Transparenzdatenbank. Die Federführung des Betriebes und der Sicherstellung von rechtlichen Verbindlichkeiten obliegt dem Bundesministerium für Finanzen.
Zu 11:
Die gegenständliche Prüfung durch die zuständigen Fachabteilung ist noch nicht abgeschlossen. Der Zeitpunkt für das Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit noch nicht absehbar.
Zu 12:
Hiezu verweise ich auf § 13 Abs. 3 RHG 1948, BGBl. Nr. 144/1948 idgF.
Zu 13:
Derzeit ist eine Neuaufbereitung nicht geplant.
Zu 14:
Mein Ressort steht bei den Umsetzungsmaßnahmen (Phase 2) zu den Rahmen-Gesundheitszielen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und war bei der Berichtserstellung des Rahmen-Gesundheitszieles 6 – „Gesundes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich gestalten und unterstützen“ eingebunden. Ferner erfolgt derzeit eine Zusammenarbeit im Rahmen der Berichtserstellung des Rahmen-Gesundheitszieles 1 – „Arbeits- und Lebenswelten“. Nach dem Plenumsbeschluss vom 1. April 2014 soll das Rahmen-Gesundheitsziel 8 – „Bewegung (Basis NAP-B)“ unter Leitung meines Ressorts auf Grund des Regierungsübereinkommens im Kalenderjahr 2014 zur Realisierung gelangen. Darüber hinaus gibt es Gespräche über die Einrichtung eines HEPA-Focal-Points im Zusammenhang mit den Bemühungen der Europäischen Union, um Bewegungsaktivitäten in den Mitgliedsstaaten zu forcieren und zu beobachten.
Zu 15 und 16:
Da diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport betreffen, sondern in die Autonomie des organisierten Sports fallen, und persönliche Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 darstellen und somit nicht dem Parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.