99/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

Maga  Barbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0003-I/4/2014

Wien, am 20. Jänner 2014

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. November 2013 unter der Nr. 105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Wie viele Abonnements diverser Druckschriften (Tageszeitungen, Wochen- und Monatszeitungen, Magazine, Fachzeitschriften) sind mit Stichtag 20.11.2013 im Bundeskanzleramt insgesamt aufrecht?

Ø  Welche Kosten entstanden dem Bundeskanzleramt dadurch im Jahr 2013?

Ø  Wie hoch ist die Anzahl von Mehrfachabonnements ein und derselben Druck­schriften mit Stichtag 20.11.2013?

 

Zum Stichtag 20. November 2013 (Quartalsabrechnung 1-3) sind 461 Abonnements diverser Druckschriften aufrecht. Davon sind 76 Titel doppelt oder mehrfach abon­niert.

Die Gesamtkosten hierfür betrugen € 139.239,80.


 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø  Wie viele Abonnements diverser Druckschriften (Tageszeitungen, Wochen- und Monatszeitungen, Magazine, Fachzeitschriften) waren im Jahr 2012 im Bundes­kanzleramt insgesamt aufrecht?

Ø  Welche Kosten entstanden dem Bundeskanzleramt dadurch im Jahr 2012?

Ø  Wie hoch war die Anzahl von Mehrfachabonnements ein und derselben Druck­schriften im Jahr 2012?

 

Im Jahr 2012 waren 170 Abos an Fachzeitschriften aufrecht. Davon sind 31 doppelt oder mehrfach abonniert.

Die Gesamtkosten hierfür betrugen € 51.203,41.

 

Die genaue Anzahl der Abonnements an Tages-, Wochen-, Monatszeitungen und Magazinen lässt sich für 2012 nicht mehr beziffern, da die Bezieherlisten mit Zu- und Abbestellungen laufend aktualisiert und alte Einträge aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht archiviert werden.

Die Gesamtkosten im Jahr 2012 betrugen € 130.150,97

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  Wer ist im Bundeskanzleramt für die Auswahl der abonnierten Druckschriften verantwortlich und nach welchen Kriterien erfolgt diese?

Ø  Sehen Sie diesbezüglich Einsparungspotential?

Ø  Wenn ja, wie stellt sich dieses dar?

 

Die Genehmigung zu Abonnementsbestellungen wird durch die jeweilige Sektions­leitung über Anforderung der Fachabteilungen bzw. der politischen Büros erteilt. Die Auswahl erfolgt nach dienstlichen Erfordernissen. Auch der Bereich der Druckschriftenabonnements wird laufend evaluiert. Dabei auftretendes Einsparungspotential wird entsprechend realisiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen