991/AB XXV. GP
Eingelangt am 19.05.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
S91143/39-PMVD/2014 16. Mai 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Steger, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2014 unter der Nr. 1084/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "aktuelle Entwicklung im Bereich ‚Doping’ und dem jüngsten Dopingskandal bei den Olympischen Spielen in Sotschi" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 20 bis 23:
Mit Bekanntwerden eines Dopingfalls wird der bzw. dem Verdächtigen der Status einer Bundesheer-Leistungssportlerin bzw. eines Bundesheer-Leistungssportlers aberkannt und umgehend ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Gehalt wird entsprechend der dienstrechtlichen Einstufung nach den gesetzlichen Vorschriften weiter gezahlt. Erst nach Bestätigung der Dopingsperre durch die Nationale Anti-Doping Agentur GmbH (NADA Austria) werden weitere dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet und die Kündigung bei der Dienstbehörde beantragt. Es gab fünf Fälle im Bereich Langlauf, zwei im Bereich Leichtathletik, zwei im Bereich Biathlon und einen im Bereich Triathlon.
Zu 7 bis 9:
Ja, aktuell betrifft dies den Fall eines Ski-Langläufers, an welchen im Rahmen der TEAM ROT-WEISS-ROT Förderung insgesamt 28.000 Euro ausbezahlt worden sind.
Zu 10 bis 15:
Im Falle eines festgestellten Dopingverstoßes werden bereits ausbezahlte Bundes-Sportfördermittel zurückgefordert. Im aktuellen Fall wird derzeit die Höhe der Rückzahlung ermittelt.
Zu 16 bis 19:
Der Ski-Langläufer übte beim Heeressportzentrum vom 1. September 2007 bis 31. Jänner 2014 die Funktion eines Leistungssportlers aus. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, die disziplinäre Würdigung erfolgt nach Abschluss der Untersuchungen durch das ÖOC.
Zu 24 bis 27:
Bereits in den ersten Wochen der Basisausbildung erfolgt in den Heeresleistungssportzentren (HLSZ) im Zuge von Einweisungen, Belehrungen und Vorträgen eine umfassende Information über die Anti-Doping-Bestimmungen, die von den angehenden Bundesheer-Leistungssportlerinnen und Bundesheer-Leistungssportlern nachweislich zur Kenntnis genommen werden müssen. Weitere Maßnahmen der Dopingprävention erfolgen im Rahmen von Ausbildungstagen in den HLSZ und auch über die Bundes-Fachverbände.
Zu 28 bis 31:
Die NADA Austria hat seit ihrer Gründung am 1. Juli 2008 die gesetzlichen Verpflichtungen der „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 und somit auch Präventionsaufgaben übernommen. Neben dem Dopingkontrollprogramm und der Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsorganen liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung zum Thema Doping und Medikamentenmissbrauch. Um das Ziel eines dopingfreien und fairen Sports in Österreich zu erreichen, arbeitet die NADA Austria mit Ministerien, sämtlichen Fachverbänden und weiteren verantwortlichen Organisationen und Akteuren im Sport zusammen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Dopingprävention im Nachwuchssport gelegt. Darüber hinaus ist die NADA Austria auch im Breitensport und im schulischen Bereich aktiv. Die NADA Austria verfügt mittlerweile über eine jahrelange Expertise im Präventionsbereich und entwickelt auch internationale Präventionsprogramme, insbesondere mit den Partnerorganisationen in Deutschland und der Schweiz. Weitere Informationen sowie eine detaillierte Auflistung der Präventionsprogramme, Kampagnen, Broschüren, Unterrichtsmaterialien und Tätigkeitsberichte sind unter www.nada.at abrufbar.