997/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am     Mai 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0069-I/4/2014

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1071/J vom 20. März 2014 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Personelle Bestellungsprozesse beim Europäischen Rechnungshof (EuRH) sowie die Zusammensetzung der Prüfungsteams des EuRH bei Vor-Ort-Kontrollen fallen in die organisatorische Zuständigkeit des EuRH. Dem Bundesministerium für Finanzen kommt diesbezüglich keine Ingerenz zu.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in den meisten Fällen eine gemeinsame Prüfung stattfindet, das heißt der EuRH begleitet eine Prüfung des Österreichischen Rechnungshofes (siehe Art. 287 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union/AEUV).
Dabei werden Themen und organisatorische Abwicklung zwischen den beiden Institutionen koordiniert.

 

Mit freundlichen Grüßen