997/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0069-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1071/J vom 20. März 2014 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Personelle Bestellungsprozesse beim Europäischen Rechnungshof (EuRH) sowie die Zusammensetzung der Prüfungsteams des EuRH bei Vor-Ort-Kontrollen fallen in die organisatorische Zuständigkeit des EuRH. Dem Bundesministerium für Finanzen kommt diesbezüglich keine Ingerenz zu.
Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass in den meisten Fällen eine gemeinsame Prüfung
stattfindet, das heißt der EuRH begleitet eine Prüfung des
Österreichischen Rechnungshofes (siehe Art. 287 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union/AEUV).
Dabei werden Themen und organisatorische Abwicklung zwischen den beiden
Institutionen koordiniert.
Mit freundlichen Grüßen