1/ABPR XXV. GP

Eingelangt am 11.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung


Ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1, 2 und 3:

Da ohne umfangreiche bauliche Veränderungen das Brandschutzkonzept nicht umsetzbar ist, wurde, um den Parlamentsbetrieb bis zum Beginn der Gesamtsanierung aufrechterhalten zu können, im Jahr 2011 in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein Paket von Überbrückungsmaßnahmen zum Personenschutz (z.B. Umschlagen von Fluchttüren, Errichten von provisorischen Fluchtstiegen in den Innenhöfen etc.) ausgearbeitet und mit dessen Umsetzung begonnen.

Mit der von der Präsidialkonferenz am 15. Jänner 2014 einstimmig beschlossenen nachhaltigen Sanierung des Parlamentsgebäudes wird der Brandschutz in vollem Umfang gewährleistet sein. Wie in der Einleitung zur Anfrage richtig ausgeführt, ist es nach Ansicht aller befasster Experten sinnhaft, die Umsetzung des Brandschutzkonzepts im Zusammenhang mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Aus diesem Grund wird diese im Zuge der Gesamtsanierung des Parlamentsgebäudes erfolgen.

Zu Frage 4:

Für die Umsetzung des Brandschutzkonzepts sind bisher keine Kosten angefallen.

Die in den Jahren 2011 bis 2013 umgesetzten Überbrückungsmaßnahmen betreffend Brandschutz haben Kosten von ca. € 1 Mio. verursacht und wurden über das jährliche Baubudget bedeckt.

Zu Frage 5:

Die Kosten für die Herstellung eines gesetzeskonformen Brandschutzes werden in jedem Fall einen erheblichen Teil der Kosten für die Gesamtsanierung darstellen.

Zu Fragen 6, 7, 8, und 11:

Auf der Grundlage der Entscheidung der Präsidialkonferenz am 15. Jänner 2014 ist der Beginn der Arbeiten für eine nachhaltige Sanierung für 2017 bzw. 2018 geplant. Die Bauarbeiten werden


2017 oder 2018 beginnen und binnen ca. drei Jahren abgeschlossen sein. Die diesbezüglichen Ausschreibungen der Bauarbeiten (auf der Basis der im Konsens der Klubs festgelegten „nachhaltigen Sanierung“) werden nach Abschluss der Entwurfsarbeiten des Generalplaners erfolgen.

Zu Frage 9:

Bisher wurden keine Ausschreibungen betreffend bauliche Maßnahmen zum Umbau des Parlamentsgebäudes in Auftrag gegeben. Im Zusammenhang mit der Parlamentssanierung wurden zunächst Ausschreibungen zur Findung einer Projektsteuerung sowie einer Begleitenden Kontrolle durchgeführt und abgeschlossen, das Vergabeverfahren zur Findung eines Generalplaners wurde begonnen und wird voraussichtlich Mitte 2014 abgeschlossen werden.

Zu Frage 10:

Dazu ist vorauszuschicken, dass derartige Vergabeverfahren aufgrund der detaillierten Vorgaben des Bundesvergabegesetzes sehr komplex ausgestaltet sind und darüber hinaus wegen zahlreicher Einsprüche von Bietern während und am Ende solcher Verfahren eine regelmäßige Befassung des Bundesvergabeamtes erfolgt (wobei solche Nachprüfungsverfahren bislang immer zugunsten der Parlamentsdirektion entschieden wurden). Es ist daher für die korrekte Abwicklung dieser Vergabeverfahren vor allem eine fachkundige externe technische und rechtliche Begleitung erforderlich. Für diese Vergabeverfahren sind bisher folgende Kosten angefallen:

Vergabeverfahren Projektsteuerung: EUR 217.847,42 Vergabeverfahren Begleitende Kontrolle: EUR 241.302,03 Vergabeverfahren Generalplanungsleistungen: EUR 788.957,77