6/ABPR XXV. GP
Eingelangt am 30.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Zweiter Präsident des Nationalrates
(gem. § 15 GOG mit der Vertretung betraut)
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2014 die schriftliche Anfrage 6/JPR betreffend „Kuverts der Parlamentsdirektion“ an die Präsidentin des Nationalrates gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage in Vertretung der Frau Präsidentin des Nationalrates wie folgt:
In Hinblick auf Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ist die Parlamentsdirektion stets darum bemüht, den Papierverbrauch so gering wie möglich zu halten und laufend zu reduzieren. Ein wesentlicher Schritt war die Umsetzung des Projekts e-Recht zur Einführung eines elektronischen Workflows hinsichtlich Regierungsvorlagen und Ausschussberichten. Als Folge wurde in der Präsidialkonferenz ein neuer Verteilungsschlüssel für parlamentarische Materialien vereinbart und deren Auflagehöhe herabgesetzt. Seitdem werden beispielsweise Ausschussberichte sowie schriftliche Anfragen und Anfragebeantwortungen nur noch elektronisch per Tagesmail („Neues im Nationalrat“) an alle Abgeordneten verteilt.
Vorlagen, Dokumente, Berichte, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union werden grundsätzlich nur auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt, da dies gesetzlich festgelegt ist (siehe §§ 1, 3 Verteilungsordnung-EU).
Derzeit wird daran gearbeitet, den elektronischen Workflow mit den Bundesministerien auf bisher nicht erfasste Verhandlungsgegenstände auszuweiten. Seit 1. Juni 2014 werden etwa schriftliche Anfragen an die Bundesregierung und ihre Mitglieder sowie Anfragebeantwortungen ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt. Aufgrunddessen konnten die Mitglieder der Präsidialkonferenz vereinbaren, dass für die Einbringung von Anfragen keine Kopien mehr erforderlich sind, was neben der Einsparung von Papier auch zu Arbeitserleichterungen führt.
Schließlich wäre zu erwähnen, dass einige Klubs ausdrücklich den Wunsch geäußert haben, Arbeitsexemplare in Papierform zu erhalten und dass ein vollständiger Umstieg auf elektronische Unterlagen vor dem Hintergrund der Formulierung des § 23 GOG-NR wohl dessen Novellierung erforderlich machen würde.
Zu Fragen 1 und 2:
Im Jahr 2013 wurden für den externen Postversand und für die Zustellung innerhalb des Hauses insgesamt rund 23.000 Kuverts gebraucht. Kuverts mit Namensaufdruck gewährleisten die geschäftsordnungsgemäße Zustellung der Dokumente, die vielfach auch unterschiedliche Adressatenkreise haben (siehe z.B. §§ 31b, 74f, 100 Abs. 5 GOG-NR).
Die Kosten der Kuverts beliefen sich auf ca. € 5.400,- (exkl. MwSt.). Eine gesonderte Erhebung der Anzahl von Kuverts, die ausschließlich innerhalb des Parlaments versandt werden, erfolgt nicht.
Zu Fragen 3 bis 5:
Eine Wiederverwertung ist seit langem umgesetzt. Es ist üblich, dass MandatarInnen sowie MitarbeiterInnen der Klubs und der Parlamentsdirektion leere Kuverts retournieren und diese ‑ sofern sie nicht verschmutzt, angeschrieben und/oder verklebt sind ‑ neuerlich verwendet werden.
Zu Frage 6:
Im Jahr 2013 wurden knapp 1,5 Mio. Blatt Kopierpapier für den Druck von Tagesordnungen und parlamentarischen Materialien verwendet (Nationalrat und Bundesrat).
Zu Frage 7:
Da die Tagesordnungen und ‑ sofern erforderlich ‑ parlamentarischen Materialien in der hauseigenen Druckerei vervielfältigt werden, entstehen keine externen Drucklegungskosten. Die Kosten für Kopierer sowie Papier werden im Jahr 2013 auf etwa € 25.000,- (exkl. MwSt.) geschätzt.
Zu Fragen 8 bis 10:
Seit dem Jahr 2003 werden Abgeordnete, KlubmitarbeiterInnen und MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion mit dem E-Mail-Service „Neues im Nationalrat“ tagesaktuell über neu eingelangte Verhandlungsgegenstände, Tagesordnungen und fertiggestellte Stenographische Protokolle informiert. Die angeführten Dokumente sind über Verlinkungen auf der Parlamentswebsite abrufbar.
Derzeit werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe zur Einführung der Amtssignatur technische und rechtliche Voraussetzungen, die für eine authentische elektronische Verteilung von parlamentarischen Materialien erforderlich sind, geprüft, um die bestehenden Doppelgleisigkeiten (Papierversion - elektronische Version) zu beseitigen. Zur Umsetzung sind auch Anpassungen im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates angedacht.