8/ABPR XXV. GP
Eingelangt am 20.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete Dr. Susanne Winter hat am 24. September 2014 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 8/JPR betreffend "Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft bei parlamentarischen Mitarbeitern" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für eine Anstellung ist nicht gegeben, was schon daraus ersichtlich ist, dass dem erwähnten Satz *) NICHTZUTREFFENDES STREICHEN beigefügt ist.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die Bekanntgabe der Staatsangehörigkeit im Dienstvertragsmuster der Parlamentsdirektion in Verbindung mit dem Antragsformular verfolgt den Zweck, dass bei Beschäftigung von Mitarbeiter/innen nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit auch auf das Erfordernis einer allfälligen Arbeitsbewilligung Bedacht genommen wird. Insgesamt sind diese Formulare so gestaltet, dass sie möglichst umfassend verwendet werden können, alle vom Gesetz geforderten Bestimmungen enthalten und überdies im Sinne einer effizienten Verwaltung Rückfragen minimiert werden.
Da es sich beim Dienstvertrag um einen Vertrag zwischen Mandatar/in und Mitarbeiter/in handelt, sind Abweichungen möglich, soweit die Bestimmungen des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes erfüllt werden.