9/ABPR XXV. GP
Eingelangt
am 20.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete Dr. Susanne Winter hat am 24. September 2014 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 9/JPR betreffend " Kostenersatz für Printmedien" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Lektüre von Tageszeitungen für alle BürgerInnen eine wesentliche Voraussetzung für die Information über den und in weiterer Folge für die Teilnahme am politischen Diskurs ist.
Aufwendungen für Tageszeitungen gehören in steuerrechtlicher Hinsicht daher grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung.
Demgemäß sind auch nach dem Werbungskostenerlass des Bundesministeriums für Finanzen für politische Funktionäre, Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung Nr. 124/1997, Tageszeitungen und politische Magazine grundsätzlich nicht absetzbar. Nur wenn mehr als zwei Tageszeitungen bzw. mehr als zwei politische Magazine abonniert werden, sind die Kosten ab dem jeweils dritten Abonnement als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Inkrafttreten des § 10 Bundesbezügegesetz wurde im Parlament die Entscheidung getroffen, selbst der im Werbungskostenerlass vorgesehenen
Ausnahme nicht zu folgen, um Vorwürfe allfälliger Privilegierung nicht aufkommen zu lassen.
Aus diesem Grund werden Aufwendungen für Tageszeitungen in langjähriger, einheitlicher und bisher unbeanstandet gebliebener Vollziehungspraxis nicht als Aufwendung gemäß § 10 Bundesbezügegesetz vergütet.
Im Übrigen ist die Parlamentsdirektion gerne bereit, bei Unklarheiten, die sich hinsichtlich der Vergütung von Aufwendungen ergeben, diese auf kurzem Wege direkt abzuklären.