30/BI XXV. GP

Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR am 29.10.2013

Eingebracht am 23.09.2013 als 71/BI XXIV. GP
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Österreich braucht Hufpfleger

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Gesetzgebung betreffend Gewerberecht obliegt dem Nationalrat

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, den Beruf „Hufpfleger“ in die Liste der Teilgewerbe aufzunehmen und einen entsprechenden Lehrgang mit Prüfung zu definieren.

Das Teilgewerbe des Huf- und Klauenbeschlages ist dem Gewerbe Schmied zugeordnet.

Es ist hierfür eine 4-monatige Ausbildung an einer der österreichischen Hufschmiedeschulen in Stadl-Paura oder Wien nötig. Als Zugangsvoraussetzung für diese Ausbildung ist ein Metallberuf oder eine 1-jährige Vollzeittätigkeit in der Metallbearbeitung erforderlich. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Anfertigung von Hufeisen.

Die immer populärer werdende Barhufpflege nimmt keinen Metallbeschlag der Hufe vor, sondern lediglich eine Bearbeitung der Hufe. Der Hufschutz erfolgt im Bedarfsfall durch zeitweise anschnallbare Hufschuhe oder geklebten Hufschutz. Der Teil der Metalltechnik in der Ausbildung des Huf- und Klauenbeschlages wird somit nicht benötigt, statt dessen sind genaue Kenntnisse über Klebetechniken und Hufschuhanpassung der mittlerweile Vielzahl an unterschiedlichen Modellen vonnöten.

Die genannte Zugangsvoraussetzung zur Hufschmiedeausbildung (Metallberuf oder eine 1-jährige Vollzeittätigkeit in der Metallbearbeitung) bildet für künftige Hufpfleger eine große und unnötige Hürde, da ein Großteil der an dieser Tätigkeit interessierten Personen keinen Metallberuf vorweisen können.

So sind beispielsweise ca. 80% der in Deutschland tätigen Hufpfleger/Innen weiblich und haben daher nur selten einen technischen Ausbildungsweg durchlaufen. Dort wird die Ausbildung zum/zur Hufpfleger/in anerkannt.

Auch die wenigen in Österreich mit Gewerbeschein arbeitenden Hufpfleger/Innen sind zu ca. 50% weiblich, während es bei den Hufschmieden nur sehr vereinzelt weibliche Absolventen gibt. Dies zeigt deutlich dass die Zugangsvoraussetzungen für die Hufschmiedeausbildung für Frauen eine größere Hürde darstellen.

Fortsetzung siehe Beiblatt

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


 


Beiblatt zur Parlamentarischen Bürgerinitiative "Österreich braucht Hufpfleger''

Der Anteil der weiblichen Hufpflegerinnen an den wenigen Hufpflegern mit Gewerbeschein ist in Österreich niedriger als in Deutschland, weil die hiesigen Hufpfleger den Gewerbeschein üblicherweise nur aufgrund einer höherwertigen Ausbildung im Metallsektor (z.B. Diplom­ingenieur Maschinenbau) bekommen, und nicht wegen ihrer im Ausland erlangten Hufpfleger- ausbildung. Diese Hufpflegerausbildungen werden von der Innung der Schmiede nicht anerkannt, obwohl sie die Hufpflege deutlich detaillierter behandeln als dies in der 11. Teil­gewerbeordnung für den Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag vorgeschrieben wurde (BGBl. II - ausgegeben am 15. Jänner 1998 - Nr. 11). Absolventlnnen der ausländischen Hufpflegeschulen werden daher in die Illegalität getrieben.

Von den Gewerbebehörden werden Ansuchen auf Bewilligung des Schmiedegewerbes eingeschränkt auf Barhufpflege derzeit fast ausnahmslos abschlägig beschieden. Grund ist ein Brief des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Geschäftszahl: BMWA-30.599/ 0239-I/7/2006), welcher im Jahre 2006 an die Gewerbeabteilungen der Landesregierungen ergangen ist. In diesem Brief wird behauptet, daß eine ordnungsgemäße und artgerechte Hufpflege nur mit Kenntnis von Beschlag möglich ist, und daher für die Erlangung des Ge­werbescheines stets Kenntnisse und Fähigkeiten im Metallbeschlag vorzuweisen sind. Hinter­grund hierfür ist die Anfragebeantwortung des BM für Wirtschaft und Arbeit, 108/AB XXIV. GP.

Aus veterinärmedizinischer Sicht ist die Behauptung des BMWA nicht nachvollziehbar.

Es wird der Anschein erweckt, als wolle man lediglich ohne sachliche Begründung und grundlegende Diskussion Hufpflegern den Zugang zum Gewerbe erschweren.

Eine Bakkalaureatsarbeit über "Kundenzufriedenheit der Pferdebesitzer von in Österreich lebenden Pferden mit der hufbearbeitenden Branche unter Anwendung des Net Promoter® Score Systems" von Hanna Stemke an der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Universität für Bodenkultur Wien ergab im November 2012 bei 2359 ausgefüllten Umfrage­bögen dass 45% der Pferde barhuf waren und 55% beschlagen. 9% der Pferdebesitzer verwendeten Hufschuhe.

Moderne verbesserte Arten des temporären Hufschutzes (Hufschuhe) sowie Klebebeschlag bieten in jüngster Zeit eine stark zunehmende und konkurrenzfähige wenn nicht gar über­legene Alternative zum klassischen Hufbeschlag mit Hufeisen. Bei einem weltbekannten Distanzreitbewerb in den USA, bei dem an einem Tag von den Pferden 100 Meilen zurück­zulegen sind, waren am 20. Juli 2013 21% der startenden Pferde barhuf und lediglich vor­übergehend mit Klebeschalen aus Kunststoff versehen, darunter interessanterweise die schlussendlich 6 schnellsten Pferde sowie 11 der besten 20. Das zeigt dass Pferde mit dieser Art des Hufschutzes in vielen Disziplinen keine Einschränkungen in ihrer Nutzung haben.

In der erst am 25. Juni 2010 erlassenen Ausbildungsordnung für Hufschmied/in (186. Ver­ordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Hufschmied/in (Hufschmied/in-Ausbildungsordnung)) werden diese neuen Arten des Hufschutzes jedoch in keinster Weise erwähnt. Ebenso wird der detaillierten Zubereitung des Barhufes - die sich deutlich und grundlegend von der Hufvorbereitung für den Beschlag unterscheidet - sowie der Beratung des Pferdebesitzers bezüglich Pferdeernährung, Pferde­haltung, Hufhygiene und Bodenverhältnissen in der Ausbildungsordnung der Hufschmiede wenig Platz eingeräumt. Diese Tätigkeiten bilden jedoch erfahrungsgemäß Schwerpunkte im Arbeitsalltag eines Hufpflegers. Die Ausbildung der jungen Hufschmiede geht in Österreich somit deutlich am Markt vorbei.

Da es somit in Österreich aufgrund der fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten im Inland und der restriktiven Gewerbevergabe derzeit nur einige wenige Hufpfleger oder auf barhuf spezialisierte Hufschmiede gibt - und diese den zunehmenden Bedarf kaum decken können - weichen die Kunden zunehmend auf Hufpfleger aus dem benachbarten Ausland aus, wodurch dem österreichischen Staat finanzielle Einnahmen entgehen, von den möglichen zusätzlichen Arbeitsplätzen ganz zu schweigen. Wenn man die historisch entwickelte Gewerbeordnung beiseite lässt und die Thematik logisch bedenkt, so sollte die Hufpflegerausbildung stets einer Hufschmiedeausbildung vorangehen, das Schmieden und Aufbringen von Hufeisen also eine Zusatzqualifikation auf Basis einer bereits durchlaufenen Hufpflegerausbildung sein.