52/BI XXV. GP
Eingebracht am 01.08.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
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Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
die Wiederherstellung der Originalbundeshymne
Seitens der
Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:
Gemäß
Art 10 Abs 1 Z 1 B-VG ist die Bundesverfassung Bundessache in Gesetzgebung und
Vollziehung. Die Bundeshymne ist als Teil der Symbole des Staates, die in Art
8a B-VG geregelt sind, Bestandteil dieser ausschließlichen
Bundeskompetenz. So regelt Art 8a Abs 3 B-VG, dass nähere Bestimmungen
durch Bundesgesetz getroffen werden. Auch das Bundesgesetz über die
Bundeshymne der Republik Österreich (BGBl I Nr 127/2011) stützt sich
letztlich auf den Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 1 B-VG stützt
(NR: GP XXIV IAVA 1758/A).
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 615 Bürgern unterstützt.
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht, die Anlage zum Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich durch Bundesgesetz dahin zu ändern, dass die Wortfolge „Heimat großer Töchter und Söhne“ durch die Wortfolge „Heimat bist du großer Söhne“ sowie die Wortfolge „Einig laß in Jubelchören“ durch die Wortfolge „Einig lass in Brüderchören“ ersetzt werden.
Begründung:
Mit dem Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich BGBl I Nr 127/2011 wurde die bis dahin nicht per Gesetz, sondern nur durch zwei Ministerratsbeschlüsse vom 22.10.1946 und vom 25.2.1947, festgelegte österreichische Bundeshymne erstmals bundesgesetzlich festgelegt. Leider wurde dabei nicht die seit 1946 bestehende Textierung übernommen, sondern im Glauben, dadurch eine geschlechtergerechte Änderung hervorrufen zu können, die Wörter „bist du“ durch „großer Töchter und“ sowie das Wort „Brüderchören“ durch „Jubelchören“ ausgetauscht, was zu einer sprachlich holprigen, nicht leicht zu singenden und das Versmaß störenden Textgestaltung führte.
Diese Umtextung
stellte einen Eingriff in ein poetisches Werk dar. 1946 wurde die Dichterin
Paula Preradovic eingeladen, einen Text für die neue Bundeshymne zu
schreiben. Nach mit dem Ministerialbeamten abgesprochenen und von Preradovic
genehmigten Textänderungen wurde im Feber 1947 die Bundeshymne mit dem
altbekannten Text beschlossen und sogleich vom Österreichischen
Bundesverlag als Notenblatt publiziert. Es handelt sich dabei auch um ein
Stück österreichisches Kulturgut, das verändert wurde, ohne auf
die Stimme des Volkes zu hören.
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Es gibt viele geeignete
Wege, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern herbeizuführen.
Die textliche Änderung der Bundeshymne war jedoch keiner. Die
Österreicher sind vernünftig genug, die Symbolik des Textes zu
erkennen und wissen, dass mit der Allegorie „großer
Söhne“ das gesamte österreichische Volk gemeint ist und dadurch
niemand diskriminiert wird. Andererseits handelt es sich bei den
Jubelchören um eine Referenz auf den gemeinsamen Wiederaufbau der Republik
nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals arbeiteten SPÖ und ÖVP Hand in
Hand und hielten brüderlich zusammen. Jubel war damals keiner angebracht,
sondern vielmehr harte Arbeit, die gewürdigt gehört. Die Änderung
der Bundeshymne ist daher missglückt und wird von der Bevölkerung
auch nicht akzeptiert.
Niemand der Unterzeichner singt die geänderte Version. Den Unterzeichnern ist auch kaum jemand bekannt, der die geänderte Version singt. Die Unterzeichner fordern daher die Anpassung der offiziellen Bundeshymne an die Realität durch Wiederherstellung der ursprünglichen Version.

Albrecht
Mandl