53/BI XXV. GP

Eingebracht am 04.08.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichischen Suchtmittelgesetz

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Für die Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetz ist der Nationalrat zuständig und liegt daher in Bundeskompetenz.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 602 Bürgerlnnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE FÜR DIE „HERAUSNAHME VON CANNABIS AUS DEM ÖSTERREICHISCHEN SUCHTMITTELGESETZ“

Hanf wird politisch aus industriellen Interessen seit fast 100 Jahren militant verdrängt. Globale Desinformationskampagnen und unverhältnismässige Strafen bekämpfen seit Jahrzehnten den wohl vielseitigsten natürlichen Rohstoff der Erde und erzeugen damit künstlich globale Gesellschaftsprobleme. Undurchsichtige Schwarzmärkte und kriminalisierte Menschen aller Altersgruppen zeigen das extreme Ausmaß der gescheiterten aktuellen Drogenpolitik. Die Probleme und der Handlungsdrang für die Bewegung sind weltweit nahezu überall gleich. Die gesamte globale, auch unbeteiligte Gesellschaft leidet unter den Auswirkungen dieser Inquisition. Berge von Studien dokumentieren, dass Drogen weltweit konsumiert werden, ungeachtet irgendwelcher repressiver Maßnahmen. Mit dieser Inquisition muss Schluss sein!

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

 

 

Während selbst die EU (Drugnet Europe, www.emcdda.europa.eu) die Personen im Alter von 15-64 Jahren, welche mindestens einmal Cannabis konsumierten, europaweit auf 77 Mio. schätzt, sind es in Österreich unseren Angaben zufolge über 800.000 Konsumenten, die mehr oder weniger Cannabis konsumieren! Daher ist der Cannabiskonsum für viele Menschen fixer Teil der Lebenskultur.

Allein 2012 (letzter aktueller Suchtmittelbericht) wurden österreichweit im Cannabisbereich 17.461 Anzeigen getätigt, wovon 16.575 verschiedene Menschen betroffen waren. Andererseits wurden lediglich etwas mehr als 1% der konsumierten Menge (812 kg Cannabiskraut, 173 kg Haschisch, 105 Gramm Cannabiskonzentrat, 173 kg Cannabispflanzen) sichergestellt. Mehr als 80% der Anzeigen wurden aufgrund von Aussagen und nicht von festgestellten Mengen getätigt.

Beschäftigungstherapie für Behörden und Justiz:

Unter anderem beschäftigen sich täglich Polizei, Staatsanwaltschaften, Gesundheitsbehörden, Bezirks- und Magistratsverwaltungsbehörden, Gutachter und Gerichte mit Cannabiskonsumentlnnen. Von den daraus resultierenden teuren Zwangstherapien ganz zu schweigen. Die Kosten für die Verfolgungsbürokratie belaufen sich geschätzt auf mehrere 100 Millionen EUR jährlich.

Indirekte volkswirtschaftliche Schäden wie Arbeitsplatzverlust, Schulrauswurf, Familienschwierigkeiten etc. sind hier nicht einberechnet. Mit einer Entkriminalisierung und einer moderaten Besteuerung von Cannabis würde im Gegensatz dazu jährlich ein dreistelliger Euro-Millionenbetrag in das Budget fließen.

Cannabis als Medizin:

Für Krankheiten wie Multiple Sklerose, Spastiken, Schmerztherapie, Krebserkrankungen appetitanregend, HIV, ADHS, grüner Star, Asthma, Entzugssymptomen, Depression, Migräne etc. wird Cannabis erfolgreich verwendet. Statt völlig überteuerter synthetischer Präparate kann natürliches Cannabis mit einem Bruchteil der Kosten verwendet werden.

Nachhaltiger Rohstoff:

Über 50.000 Produkte lassen sich mittlerweile aus Hanf hersteilen. Unter anderem Papier, Treibstoffe, Textilien, Nahrungsmittel, Baustoffe oder Öle. Damit entsteht auch ein analoger Arbeitsmarkt.

Legalisierung konkret in Österreich!

Dieser Vorschlag kann trotz EU-Rahmenbeschluss über Mindestvorschriften gegen illegalen Drogenhandel von Österreich allein umgesetzt werden!

Legalisierung der Eigenerzeugung:

Bei der Cannabislegalisierung soll ähnlich wie beim Branntweingesetz vorgegangen werden. Der Anbau und die Herstellung von Cannabis für den persönlichen Konsum (homegrower) wird straffrei gestellt. Zwecks Steuererfassung sind beide zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet. Um die Qualität zu garantieren, wird eine Produktdeklarationspflicht implementiert, welche von staatlich autorisierten Instituten kontrolliert wird.

Das Cannabisprodukt wird mit der Cannabissteuer belegt. Die Steuer ist vom Produzenten an die Finanzbehörde zu entrichten. Pro Gramm getrockneter Blüten kassiert der Staat € 2,00 an Cannabiserzeugungssteuer. Wenn der Homegrower nachweist, dass sein Produkt nicht mehr als 20 % THCA-Gehalt hat, ermäßigt sich die Abgabe auf EUR 1,00 pro Gramm Blüten. Der homegrower meldet die Produktion an und darf diese erst nach Entrichtung der Abgabe, deren Höhe er anhand der angemeldeten Menge selber errechnet, beginnen

Ohne Erzeugerlizenz dürfen nur maximal 500 Gramm getrocknete Blüten pro erwachsener Person und Jahr produziert werden.

Schutzalter:

Mit dem erreichen des Wahlalters ist der Cannabiserwerb und -besitz erlaubt, analog leichter Alkoholika und Nikotin.

Legalisierung von Besitz:

Erlaubt ist der Besitz der rechtmäßig erzeugten Eigenproduktion, ansonsten 10 gr rauchfertige Blüten.

Für das Lenken von Fahrzeugen soll gelten:

Bei einem THC-Gehalt (psychoaktives THC) des Blutes von 10 ng/ml oder darüber gilt der Zustand der einer Person jedenfalls als von Cannabis beeinträchtigt (neu einzufügender § 5 Abs 1 Satz 3 StVO).

Ein THC-Gehalt des Blutes von zB. 2 ng/ml lässt nach dem Stand der Wissenschaft keinen eindeutigen Schluss auf eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit zu. Wie bei Alkohol schließt auch bei THC eine unter dem Grenzwert liegende Konzentration an aktivem THC die Beeinträchtigung nicht aus. In solchen Fällen muss aber der Beweis geführt werden, dass der Fahrzeuglenker aufgrund der amtsärztlich festgestellten Symptome klar beeinträchtigt ist und von einem Konsum innerhalb weniger als 6 Stunden vor Fahrtantritt auszugehen ist.

Legalisierung der Produktion für die Abgabe an Konsumenten:

Wer mehr als für seinen persönlichen Konsum produzieren will, muss um eine Lizenz ansuchen. Der Staat erteilt unter näher festzulegenden Bedingungen Lizenzen für die Erzeugung zum Zwecke der Abgabe an Konsumenten oder für medizinische Zwecke. Die Erzeugungssteuer beträgt das Doppelte der vom homegrower zu entrichtenden Erzeugungssteuer.

Abgabe im Handel:

Um bestehende Strukturen zu nützen, erfolgt die Abgabe durch Tabakwarenhändler, Apotheken oder andere lizensierte Abgabestellen. Diese Vertriebsstellen zahlen eine jährliche Lizenzgebühr von €1.000.--, Die Abgabe erfolgt in Form von Cannabisblüten und Cannabisharz.