DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2015 05 07
Ana Blatnik Sonja Zwazl
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates