DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen - Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 02
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates