DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2015 07 23

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                    Gottfried Kneifel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates