650 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 16 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Österreichische Integrationsfonds ist in Wahrnehmung der ihm gemäß §§ 14 bis 16 übertragenen Aufgaben dem Bundesminister für Inneres gegenüber weisungsgebunden.“

2. Dem § 82 wird nach Abs. 20 folgender Abs. 20a angefügt:

„(20a) § 16 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“