DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgehoben werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 10 29
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates