DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 05 15
Josef Saller Michael Lampel
Schriftführung Präsident des Bundesrates