DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG) erlassen und das Bildungs-dokumentationsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 06 30
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates