1418 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG), BGBl. Nr. 112, in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2014 wird wie folgt geändert:

Nach § 13 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Unbeschadet der aufgrund von Abs. 2 und 3 erlassenen Verordnungen besteht für Hunde Beförderungspflicht, wenn die zu befördernde Person auf die Begleitung eines Assistenzhundes gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz angewiesen ist. Für diese Tiere besteht keine Maulkorb- und Leinenpflicht.“