DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2     B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2014 05 15

 

 

                                    Josef Saller                                                                     Michael Lampel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates