DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2016 12 21

 

 

 

                                    Josef Saller                                                                      Mario Lindner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates