DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel
50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2017 04 06
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates