DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechensopfergesetz geändert wird keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2017 06 01

 

 

                                    Ana Blatnik                                                               Sonja Ledl-Rossmann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates