DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 07 24
Josef Saller Ana Blatnik
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates