103/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 8. Juli 2015

betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, die österreichische Außenpolitik zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols weiterhin im Sinne der im Pariser Vertrag von 1946 verankerten Schutzfunktion für Südtirol und der Grundprinzipien des Selbst­bestimmungsrechts gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auszurichten.