199/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 26. April 2017

betreffend Heimopferrentengesetz

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass

 

1.      der Volksanwaltschaft für den Betrieb der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) ausreichende Mittel für juristisches Personal einschließlich einer Berücksichtigung im Stellenplan,

2.      ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission inklusive der für das Clearing erforderlichen Kosten, und

3.      dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausreichend Mittel für die Projekt­förderung zur Beratung und Unterstützung der Opfer sowie zur Prävention

aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich zur Verfügung gestellt werden.