Bericht zur 3. RAG zur Änderung der EuVECA-Verordnung und der EuSEF-Verordnung

17. Oktober 2016

 

 

·         Höhe des Anfangskapitals für registrierte AIFM, die zusätzlich die Registrierung als EUVECA-M anstreben wird ausführlich diskutiert. Die Bezifferung der Höhe soll nunmehr jedenfalls auf Level 1 stattfinden.

 

·         Neuer Vorschlag der PRÄS zu NCA-Managern und NCA-Fonds wird diskutiert. Ein korrekter, aber effektiver Informationsfluss sei sicherzustellen. Nicht notwendige Informationen seien zu unterbinden. Es wird klargestellt, dass die VO keine Option gebe. Registrierte AIFM benötigen keine Verwahrstelle, können aber natürlich eine bestellen. Autorisierte AIFM benötigen jedenfalls eine Verwahrstelle, dies sei unumstößlich.

 

·         Die Einführung von Gebühren und sonstigen Kosten wird von der Mehrheit der MS unterstützt.

 

·         Die Einführung einer Regelung über Dachfonds in der Verordnung wird diskutiert.

 

 

Nächste Sitzung: 27.10.2016 (Attachés only)