10 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (2 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden

Überschwemmungen im Juni und eine außergewöhnlich anhaltende Trockenheit im Juli 2013 führten zu großen Schäden und in der Landwirtschaft zu Ertragsverlusten bis hin zu Totalausfällen bei landwirtschaftlichen Kulturen. Laut ZAMG gab es nur 35 Prozent, im Extremfall nur 4%, der durchschnittlichen Regenmenge dieses Sommermonats seit Messbeginn 1858. Beinahe im gesamten Bundesgebiet kam es zu Schäden in der Landwirtschaft, wobei die Betroffenheit von Südost nach Nordwest abnimmt.

Im Grünlandbereich gibt es erhebliche Verluste beim zweiten und auch dritten Schnitt, im Ackerbau waren die Kulturen Mais, Zuckerrübe, Soja, Sonnenblume, Kartoffel und Kürbis von der anhaltenden Trockenheit betroffen.

Durch die Unterstützung beim Futtermittelankauf soll Beschaffung von notwendigen Betriebsmitteln sichergestellt werden. Durch die Abfederung des direkten Einkommensverlustes wird der Ertragsausfall bei Ackerkulturen abgemildert.

Die Bindung an das Einvernehmen mit dem BMF soll sicherstellen, dass die Höhe der Vergütung und die Abwicklung bestimmungsgemäß und in geordnetem Verfahren erfolgt und eine Überkompensation ausgeschlossen ist. Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen Länder sich im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme beteiligen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind zusätzlich zur bestehenden Dotierung des Katastrophenfonds zu Lasten des allgemeinen Bundesbudgets bereitzustellen. Die Belastung des Bundes und der Länder beträgt bis zu 50 Millionen Euro.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes besteht in den §§ 12 und 13 F-VG 1948.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) als Experten beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Tamandl die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Franz Leonhard Eßl, Petra Bayr, MA, Franz Kirchgatterer, Mag. Roman Haider, Christoph Hagen, Dr. Rainer Hable und Mag. Bruno Rossmann sowie Dr. Helmut Berger, die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 12 12

                               Gabriele Tamandl                                                                   Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann