1001 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (995 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Das Scheidemünzengesetz verbietet die Bildung einer Rückstellung für Rücklöseverpflichtungen gemäß § 8 Abs. 4, § 10 und § 11. Aufgrund dieser Bestimmung, die bereits dem Grundsatz nach seit 1988 im Scheidemünzengesetz verankert ist, wurde seitens der Münze Österreich AG anstelle einer gesetzlich verbotenen Rücklöserückstellung eine Gewinnrücklage gebildet. Insbesondere bei der Rücklöseverpflichtung für Euro und Cent-Münzen wurde anhand von mathematischen Simulationen möglicher Szenarien, die zu einer Reduktion des Münzumlaufs bzw. zu einem kurzfristigen Austausch von Münzen durch Banknoten oder neuen Münzen führen können, eine Rücklösevorsorge ermittelt, die dazu geführt hat, dass aktivseitig mehr als die Hälfte des Vermögens allein der Veranlagung der gebunden Mittel dient und somit einem Veranlagungsrisiko ausgesetzt ist.

Diese Vorgehensweise führte dazu, dass 2014 mit der Novelle zum Scheidemünzengesetz BGBl. I Nr. 40/2014 die Rücklagenhöhe für Rücklöseverpflichtungen mit maximal 30% des Münzumlaufs begrenzt wurde. Durch die Begrenzung kam es jedoch bereits im Jahresabschluss 2014 zu einer Unterdeckung des Rücklageerfordernisses.

Zukünftig soll daher das Verbot zur Bildung von einer Rücklösevorsorge bei der Münze Österreich AG erweitert und das Rücklöserisikos durch den Bund im Rahmen einer Schadloshaltung getragen werden. Damit würde die Bindung von dreistelligen Millionenbeträgen und das damit einhergehende Veranlagungsrisiko, insbesondere im Lichte der aktuellen Zinslandschaft, vermieden werden, und die Münze Österreich könnte sich ihrem Kerngeschäft widmen. Durch die Schadloshaltung wäre gewährleistet, dass die Münze Österreich AG für das Risiko aus den Rücklöseverpflichtungen für Euro- und Cent-Münzen, Sammlermünzen bzw. Schilling-Münzen ausreichend abgesichert ist.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Dr. Rainer Hable,  Mag. Bruno Rossmann, MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G dagegen: F, N nicht anwesend: T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (995 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 02 09

                                 Kai Jan Krainer                                                               Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau