1002 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (995 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden, hat der Budgetausschuss in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G dagegen: F, N, nicht anwesend: T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit diesem Antrag soll dem in der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) vorgegebenen No-Creditor-Worse-Off-Prinzip (NCWO) Rechnung getragen werden. Das NCWO-Prinzip verbietet eine Schlechterstellung von Gläubigern in der Abwicklung eines Instituts nach den Regeln des BaSAG gegenüber einer Insolvenz. Da die konkreten steuerlichen Auswirkungen einer von der FMA als Abwicklungsbehörde zu setzenden Abwicklungsmaßnahme im Vorhinein nicht beziffert werden können, soll die Änderung dem Risiko einer Verletzung des NCWO-Prinzips vorbeugen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Mag. Roman Haider, Dr. Rainer Hable, Mag. Bruno Rossmann, MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 02 09

                                 Kai Jan Krainer                                                               Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau