1004 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof“

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser hat besonders in Hinblick auf die Spekulationsaffäre im Land Salzburg darauf hingewiesen, dass falsche Zeugenaussagen im Zuge von Prüfungen durch den Rechnungshof anders als vor Gericht oder einem U-Ausschuss nicht unter Strafe stehen. Gleiches gilt auch für die Unterdrückung und Fälschung von Beweismitteln.

Dadurch wird die Prüfungstätigkeit des RH nicht nur massiv erschwert, sondern weitgehend sogar verunmöglicht. Im Sinne der Transparenz und eines unbedingt zu schaffenden Unrechtsbewusstseins ist diese Gesetzeslücke schleunigst zu schließen.“

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Martina Schenk die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Ing. Manfred Hofinger und Claudia Angela Gamon, MSc (WU) und die Ausschussobfrau Dr. Gabriela Moser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T; dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde der Abgeordnete Ing. Manfred Hofinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 02 11

                           Ing. Manfred Hofinger                                                        Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau