1009 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts

Die Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die unerquickliche Diskussion der vergangen Tage zeigt deutlich: Das bestehende Lehrerdienstrecht sorgt für Frust auf allen Seiten. Damit tun wir dem Ansehen einem der wichtigsten Berufe unserer Republik keinen Gefallen – ganz im Gegenteil. Gute Schule ist, wo gute Lehrer/innen sind. Gut in ihren pädagogischen und fachlichen Qualifikationen, in ihrer Interaktion mit den Schüler/inne/n und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiter/inne/n im Team. Die Stärken der einzelnen Lehrerin, des einzelnen Lehrers und des gesamten Teams gezielt zu fördern und zu entwickeln, ist für eine gelingende Schule daher von zentraler Bedeutung.

Wir fordern in diesem Zusammenhang umfassende Personalautonomie für die einzelnen Schulstandorte. Ziel der personellen Autonomie ist es, die Schule zu ermächtigen, eine aktive Personalentwicklung zu betreiben und den Lehrer/inne/n am Standort optimale Unterstützung und Arbeitsbedingungen zu bieten.

Um einerseits die Interessen der Mitarbeiter/innen zu schützen und andererseits diese umfassende personelle Autonomie für die Schulen zu gewährleisten, sind die entsprechenden rechtlichen und sozialpartnerschaftlichen Vorkehrungen zu treffen. Analog zu anderen Expert/inn/enberufen soll auch für die Mitarbeiter/innen in autonomen Schulen (Lehrkräfte, Psycholog/inn/en, Sozialarbeiter/innen, Verwaltungspersonal etc.) ein bundesweiter Rahmenkollektivvertrag ausgehandelt werden. Dieser ersetzt das starre Lehrerdienstrecht, das zuletzt für viel Frust auf beiden Seiten gesorgt hat.

Die Kollektivvertragspartner sind auf Arbeitgeberseite Vertreter/innen der Direktor/inn/en der autonomen Schulen sowie des Bundes und auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften der Lehrer/innen und anderer Schulmitarbeiter/innen. Der Rahmenkollektivvertrag regelt Mindestlöhne und Grundgehälter, Arbeits­zeit­fragen im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells sowie Kündigungsmöglichkeiten. Er gibt den Schulen Handlungsspielräume bei der finanziellen Honorierung von besonderen Leistungen, bei Aufstiegs­möglichkeiten innerhalb der Schule, bei Fragen der Aufgaben- und Arbeitszeitverteilung und anderen Aspekten der Personal- und Organisationsentwicklung.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Dr. Matthias Strolz die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sigrid Maurer, Ing. Robert Lugar, Dr. Harald Walser und Brigitte Jank.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde die Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 02 18

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann