1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1580/A(E) der Abgeordneten Mag.a  Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gewaltsamen Unruhen in Burundi

Die Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Republik Burundi wird seit dem vergangenen Jahr von schweren innenpolitischen Unruhen erschüttert, die bereits mehr als 400 Tote gekostet haben. Über 250.000 Menschen sind in die Nachbarländer geflohen. Der Konflikt brach im April 2015 aus, als sich Präsident Nkurunziza entschied, ein drittes Mal für das Präsidentenamt zu kandidieren. Die Verfassung Burundis sieht für das Amt des Präsidenten eigentlich eine Obergrenze von zwei Amtsperioden vor. Das Verfassungsgericht Burundis sprach Nkurunziza dennoch das Recht zu, ein drittes Mal zur Wahl anzutreten.

Der Konflikt eskalierte im Sommer 2015 weiter, nachdem Präsident Nkurunziza die von den Vereinten Nationen als unfair kritisierte Wahl für sich entscheiden konnte. Bislang verläuft der gewalttätige Konflikt zwischen der Zivilgesellschaft, der oppositionellen Partei MSD und der Rebellenmiliz FNL auf der einen Seite und der Regierung, den burundischen Sicherheitskräften und der gewaltbereiten Jugendorganisation der Regierungspartei CNDD-FDD auf der anderen Seite. Befürchtet wird jedoch eine zunehmende Instrumentalisierung ethnischer Zugehörigkeiten. Damit würde Burundi der Rückfall in den erst 2005 beendeten ethnisch begründeten Bürgerkrieg drohen, der über 300.000 Menschenleben forderte.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International aber auch der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen, Zeid Ra'ad AI Hussein, berichten von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, willkürliche Verhaftungen, Folter und Massenvergewaltigungen.

Zudem ist die Regierung nach einem misslungenen Putschversuch des Militärs im Mai 2015 massiv gegen die vielfältige und unabhängige Medienlandschaft Burundis vorgegangen. Burundische und internationale Journalistenverbände berichten von der fast vollständigen Zerstörung aller relevanten unabhängigen Fernseh- und Radiosender. Journalisten mussten ins Ausland fliehen oder untertauchen.

Der VN-Sicherheitsrat verabschiedete am 12. November 2015 einstimmig Resolution 2248, in der die burundische Regierung aufgefordert wird, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Außerdem fordert die Resolution die von der Afrikanischen Union (AU) gebilligten Vermittlungsbemühungen unter Führung der Ostafrikanischen Gemeinschaft zu unterstützen. Der Ansatz sieht einen innerburundischen Dialog unter Einbeziehung aller friedlichen Interessenträger, auch derjenigen außerhalb Burundis, vor. Damit soll Burundi in die Lage versetzt werden, in nationaler Eigenverantwortung eine konsensorientierte Lösung für die aktuelle Krise zu finden.

Auf Verlangen des VN-Sicherheitsrates stellte VN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 30. November 2015 drei Optionen für eine stärkere Präsenz der VN in Burundi vor: eine friedenssichernde Mission, eine verstärkte zivile Präsenz und ein Team, das den Sondergesandten für Burundi, Jamal Benomar, bei seinen Mediationsbemühungen vor Ort unterstützt.

Der VN-Menschenrechtsrat verurteilte in seiner am 17. Dezember 2015 ohne Abstimmung angenommenen Resolution die zahlreichen von allen Akteuren begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen in Burundi, insbesondere die Einschränkung von Medien-, Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit sowie willkürliche Verhaftungen, Folter- und unverhältnismäßige Gewalt durch die burundischen Sicherheitskräfte.

Die burundische Führung hat das Mediationsangebot der VN jedoch ebenso abgelehnt wie das Angebot der AU, eine 5000 Mann starke Friedensmission nach Burundi zu entsenden. Auch die Vermittlungsversuche der Ostafrikanischen Gemeinschaft und die Gespräche, die die EU mit der burundischen Regierung im Dezember 2015 im Rahmen des Cotonou-Abkommens führte, sind ohne Ergebnis geblieben. Nach einem Besuch von UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon in Burundi am 23. Februar 2016 erklärte Präsident Pierre Nkurunziza, er wolle 1200 politische Gefangene freilassen und sei zu Gesprächen mit der Opposition bereit.

Eine vom Menschenrechtsrat beauftragte Gruppe von Sonderberichterstattern soll Anfang März Burundi besuchen. Ein Bericht an den Menschenrechtsrat soll noch im März erfolgen.

Unterdessen droht der Konflikt weiter zu eskalieren. Anfang Februar 2016 beschuldigten die VN in einem weiteren Bericht das Nachbarland Ruanda, Flüchtlinge zu rekrutieren und für die burundischen Rebellen militärisch auszubilden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Dr. Andreas F. Karlsböck, Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, F, N, T dagegen: G) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 09

                        Mag.a Christine Muttonen                                                          Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann