1048 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1504/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Jänner 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Offensichtlich haben sich Bank Austria-Management, Sozialministerium und Pensionsversicherungsanstalt auf eine teilweise Abwicklung der Bank Austria geeinigt. Eine Einigung, die allerdings zu Lasten Dritter geht bzw. gehen kann.

Als Kernpunkte dieser Abwicklung der Bank Austria in ihrer derzeitigen Marktpräsenz ist in einem ersten Schritt folgender Maßnahmenplan auf dem Tisch:

             - Kahlschlag bei Filialnetz, d.h. 70 der 190 Filialen werden geschlossen

             - Damit auch massive Reduktion bzw. tatsächliche ‚Beschäftigungslosigkeit‘ des Personals

             - Transfer der bisherigen Betriebspensionen und Betriebspensionsverwaltung in die Pensionsversicherungsanstalt(PVA)

Wie Medienberichten, etwa dem Standard vom 15.12.2015 zu entnehmen ist, findet dieser Abwicklungsplan sowohl die Zustimmung des Sozialministeriums als auch der Pensionsversicherungsanstalt. In einer Anfragebeantwortung unter der Zahl 6298/AB vom 10.11.2015 teilte Bundesminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) zur Abwicklung der Bank Austria allerdings folgendes mit:

Abgesehen von den in den Medien kolportierten Ankündigungen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder dem AMS noch dem Sozialministerium konkrete Informationen über Kündigungen von MitarbeiterInnen der BankAustria vor. Unabhängig davon darf darauf hingewiesen werden, dass Daten über geplante Kündigungen bei einem Unternehmen dem Datenschutz unterliegen. Auch wenn daher in diesem Fall Näheres über geplante Kündigungen bekannt wäre, dürfte darüber keine Auskunft erteilt werden.

Von der Transferierung von Betriebspensionen und der massiven Schließung des Filialnetzes war dem Sozial- und Konsumentenschutzminister offensichtlich noch vor einem knappen Monat überhaupt nichts bekannt, was wenig glaubwürdig erscheint, wenn die PVA und das Sozialministerium offensichtlich bereits Vorkehrungen getroffen haben, um den Betriebspensionsbereich zu übernehmen.

Im Umfeld der Bank Austria, der Pensionsversicherungsanstalt und des Sozialministeriums wird auch von heftigem Lobbyismus für die Umsetzung dieser Lösung gesprochen. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder von konkreten Intervention aus dem Umfeld der SPÖ, unter anderem des ehemaligen Vranitzky-Kabinettschefs Karl Krammer gesprochen.

Krammer ist der Doyen des roten Lobbyings, der bereits 1985 vom damaligen Finanzminister Franz Vranitzky als Pressesprecher verpflichtet worden ist. Sein erster Lobbying-Job damals: Er wurde 1986 von der SPÖ ins damalige ORF-Kuratorium geschickt. Gleichzeitig stieg Krammer zum Pressesprecher im Kanzleramt und später zum Kabinettschef von Vranitzky auf. 1997 wurde er ‚selbständiger, internationaler Berater mehrerer Unternehmen für Fragen von Strategie, Politik und Lobbying.‘ Als zentrales Lobbying-Projekt wird in einer Aussendung des SPÖ-Pressedienstes im Jahr 2001 die ‚Beratung der Telecom Italia bei der Übernahme eines 25 Prozent Anteils an der Telekom Austria im Herbst 1998‘ genannt. Aktuell gehört ihm die Firma Karl Krammer Consultants Politics & Medien GmbH. 2008 war der Lobbyist Krammer auch Berater von Werner Faymann im Nationalratswahlkampf. Parallel zu Krammer wird auch immer wieder der Name des ehemaligen SPÖ-Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer als Lobbyist und Berater bei der Abwicklung der Bank Austria genannt.

Aus Medienberichten ist nun folgendes zu entnehmen:

Die geplante Übertragung der Pensionsrechte von 3300 Bank-Austria-Mitarbeitern auf die gesetzliche Sozialversicherung sorgt für einen Riesenwirbel: Denn die laut Bank geltende Gesetzeslage würde bedeuten, dass nur ein Teil der Beiträge seitens der Bank nachzuzahlen ist. Das würde den Steuerzahler rund 700 Millionen Euro kosten.

Schon vor Weihnachten hat sich (der im März scheidende) Bank-Austria-Chef Willibald Cernko mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, die teuren firmeninternen Pensionszusagen auslaufen zu lassen. Sie gelten für 3300 der noch aktiven Angestellten, für die in der Bilanz 2,1 Milliarden Euro rückgestellt sind. Die Lösung sollte so aussehen, dass die Mitarbeiter nur noch eine ASVG-Pension bekommen und die Differenz auf die Firmenpension als Abschlagszahlung in bar erhalten.

Dazu überweist die Bank der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Beiträge. Sie beruft sich dabei auf einen Paragrafen im ASVG, der für solche Fälle sieben Prozent des Bruttogehaltes vorsieht. Normalerweise aber zahlen Arbeitgeber und -nehmer in Summe 22,8 Prozent an Beitrag für die Pensionsversicherung. Interne Berechnungen gehen von 330 Millionen Euro aus, die die Bank Austria nach diesem Schlüssel aufbringen müsste. Die Differenz auf die vollen Beiträge von rund 700 Millionen Euro bliebe in dem Fall bei der PVA und damit letztlich beim Steuerzahler hängen.

Bank nützt Schlupfloch - neues Gesetz gefordert

Es könne nicht so sein, dass sich eine Bank auf Kosten des Steuerzahlers saniere, toben Kritiker und Oppositionspolitiker. ‚Konkrete Zahlen kenne ich nicht, wir haben nur eine Absichtserklärung der Bank Austria‘, sagte am Dienstag PVA-Chef Winfried Pinggera, der darüber auch alles andere als erfreut ist: ‚Man bräuchte ein eigenes Gesetz für solche Überführungen.‘ Jener Paragraf, auf den sich die Bank beruft, sei nur für Einzelfälle vorgesehen, wenn z.B. ein Beamter in die Privatwirtschaft wechselt.

Im Sozialministerium ist man durch den gerade erfolgten Ministerwechsel erst dabei, eine Position zu finden. Neo-Minister Alois Stöger äußerte ‚Verständnis‘ für die Position der PVA, auch andere Politiker fanden kritische Töne in Richtung der Bank. Pinggera: ‚Man braucht auf jeden Fall eine Gesetzesänderung, weil die Bank Austria bisher laut §5 von der Vollversicherung im ASVG ausgenommen war.‘ http://www.krone.at/Oesterreich/Bank_Austria_700_Mio._auf_Steuerzahler_abgewaelzt-Wirbel_um_Pensionen-Story-492958

Insider gehen davon aus, dass dieser Bank Austria-Pensionsdeal ein Lobbyingprojekt zwischen SPÖ­Wien, BMASK und der Pensionsversicherungsanstalt(PVA) ist. Dabei handelt es sich offensichtlich um die ‚Morgengabe‘ von Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) an die Wiener SPÖ im Zuge der Unterstützung für seinen Präsidentschaftswahlkampf.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Gerald Loacker und Mag. Gertrude Aubauer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,N,T, dagegen: S,V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 10

                           Mag. Michael Hammer                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann