1126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die kostenlose Zurverfügungstellung von Basis-Informationen aus dem Firmenbuch

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. März 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Firmenbuch dient vor allem der Verzeichnung und Veröffentlichung von Firmendaten. Es soll, wie auch das Grundbuch, jedem die Möglichkeit bieten wichtige Informationen über Firmen einzusehen. Aufgrund der Eintragungspflicht von Kapitalgesellschaften kann sich der Nutzer so einen verlässlichen Überblick über das Unternehmen verschaffen. Dies ist im Interesse all jener, die Geschäftsbeziehungen jeder Art mit einem Unternehmen anstreben und dient dadurch maßgeblich dem Gläubigerschutz.

Das GerichtsgebührenG sieht in §32 TP 10 IV die Gebührenpflicht für Firmenbuchabfragen vor. Für Einzel-Abfragen fällt dafür eine Gebühr von EUR 3,36 an. Zusätzlich kann das Firmenbuch nicht von jedermann unkompliziert im Internet abgerufen werden, sondern es bedarf einer Registrierung bei einer der registrierten Verrechnungsstellen des Bundes für Firmenbuchabfragen. Diese Verrechnungsstellen verlangen darüber hinaus oft eine zusätzliche Gebühr für die Abfrage und Registrierung.

Da das Prinzip der Publizität durch die Möglichkeit der Online-Firmenbuchabfrage für den Bund deutlich günstiger geworden ist, ist eine Erschwerung des Zugangs zu Basisinformationen des Firmenbuchs durch Gebühren nicht mehr nachvollziehbar. Die Einführung eines kostenlosen Online-Zugangs zu den wesentlichen Informationen eines Unternehmens wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Geschäftszweig, Kapital, Stichtag, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gründungsdatum stellt eine wesentliche Verbesserung für alle Firmenbuch-Nutzer dar und trägt zu einer Absicherung von Geschäftsbeziehungen bei.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ruth Becher gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 05 11

                               Mag. Ruth Becher                                                      Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau