1127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 257/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anbau- und Einfuhrverbot von Gentechnikmais in Österreich

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„19 Staaten der EU sprechen sich klar gegen die Zulassung und die Aussaat der gentechnisch veränderten Maissorte 1507 der Firma DuPont Pioneer aus, dennoch scheint es, als würde die EU-Kommission die EU-weite Anbauzulassung erteilen.

Derzeit sind Zulassungen, welche nach den EU-Vorschriften erfolgt sind, ohne jede Einschränkung im gesamten europäischen Binnenmarkt gültig. Ein nationales Anbauverbot des Gentechnikmais 1507 würde das Aussetzen der EU-Zulassung bedeuten. Streng genommen müssen für ein solches Vorgehen neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder eben begründetet Zweifel an der Sicherheitsbewertung vorhanden sein.

Die Auffassung der EU-Kommission, dass im Falle des Gentechnikmais 1507 alle aktuellen wissenschaftlichen Studien in dessen Sicherheitsbewertung eingeflossen seien, ist merkwürdig und hinterfragenswert. Denn die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen allgemein, aber auch jener von Gentechnikmais 1507 im Besonderen sind nicht absehbar. Während die AGES weder Studien zum Genmais 1507 veröffentlicht noch eine Meinung dazu hat, warnt das Bundesamt für Naturschutz in Berlin vor dem Anbau. So enthalten die Pollen des Gentechnikmais 1507 Insektengift in einer Größenordnung, die um den Faktor 350(!) höher ist, als jene der bereits zugelassenen Sorte MON810. Damit stellen die Pollen eine nicht abschätzbare Gefahr für Insekten dar, sie können sich auf jeder beliebigen Pflanzenart ablagern, die als Futterpflanze für Insekten dient. Die Auswirkungen hiezu sind kaum untersucht worden.

Der brasilianische Regierungsberater und Universitätsprofessor Antonio Andrioli von der Universität Froneira Sul warnt indes vor dem Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen, denn sie würden zu mehr Chemieeinsatz führen, wären also ein Rückschritt. Die Natur reagiere auf den Eingriff in die Natur: „Je mehr Gentechnikpflanzen angebaut werden, desto resistenter werden Insekten und Unkräuter. Die Schädlinge passen sich an, werden noch widerstandsfähiger. Dies beweisen Studien.“ Ein nationales Anbauverbot ist daher unumgänglich und als Minimalvariante anzustreben.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 10. April 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Johann Höfinger, Matthias Köchl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

 

Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag erneut in seiner Sitzung am 12. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Hannes Weninger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

 

Bei der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Mai 2016 wurde der Antrag 257/A(E) neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Hannes Weninger, Michael Pock, Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Walter Rauch, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Michael Pock und Ulrike Weigerstorfer einen selbständigen Entschließungsantrag betreffend die Gewährleistung der Gentechnikfreiheit auf unseren Feldern gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 257/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 257/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 05 11

                           Martina Diesner-Wais                                                  Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau