1135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1131/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitserlaubnis für Asylwerber in Österreich

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Anfragebeantwortung 3477/AB weisen sie unter der Beantwortung zu den Fragen 8 und 9 der Anfrage 3672/J folgendes aus:

Von im Jänner 2015 beim AMS-Tirol vorgemerkten 302 arbeitslosen Konventionsflüchtlingen wiesen 74 keine abgeschlossene Pflichtschule, 183 eine Pflichtschule, 11 eine Lehrausbildung, 13 eine höhere Ausbildung, 5 eine akademische Ausbildung und 16 eine ungeklärte Ausbildung auf.

Von im Jänner 2015 beim AMS-Tirol vorgemerkten 117 subsidiär Schutzberechtigten wiesen 55 keine abgeschlossene Pflichtschule, 56 eine Pflichtschule, 1 eine Lehrausbildung, 1 eine Höhere Ausbildung, 1 eine akademische Ausbildung und 3 eine ungeklärte Ausbildung auf.

Dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber daher eine ‚Bereicherung‘ wäre, da hochqualifizierten Personen ansonsten ein Arbeitsverbot auferlegt würde, ist somit bereits an der Statistik eines einzigen Bundeslandes wiederlegt.

Folgende Tatsachen erscheinen daher in einem völlig neuen Licht:

Aktuell gibt es Bestrebungen, den Arbeitsmarkt sogar für Asylwerber zu öffnen. Im Bereich der Lehrstellen hat man dies sogar schon umgesetzt!!!

Eine tatsächliche Umsetzung würde einen weiteren gigantischen Druck auf den Arbeitsmarkt ausüben, wenn man die explodierenden Asylwerberzahlen analysiert. Allein seit 1999 haben 336.882 Asylwerber einen Antrag auf Asyl gestellt. :

 

Asylwerber-Anträge nach Österreich seit 1999

Aslywerber

 

1999

20.129

2000

18.284

2001

30.127

2002

39.354

2003

32.359

2004

24.634

2005

22.461

2006

13.349

2007

11.921

2008

12.841

2009

15.821

2010

11.012

2011

14.416

2012

17.413

2013

17.503

2014

28.027

2015**(Jänner/Februar)

7.231

Gesamt bisher:

336.882

 

 

Bei diesen Bestrebungen machen auch die sozialdemokratischen Arbeitnehmervertreter ‚kräftig mit, wie etwa die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Oberösterreichischen Arbeiterkammer. Ein FSG-Arbeiterkammerrat kritisiert die knappen AMS-Mittel, fordert aber gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis für die 337.000 zugewanderten Asylwerber:

Walter Haberl (FSG) kritisierte die geplante Kürzung von AMS-Mitteln angesichts steigender Arbeitslosigkeit. Es werde vor allem dort gekürzt, wo die Mittel am dringendsten gebraucht werden, kaum jedoch bei den fragwürdigen Einstellungshilfen an Unternehmen. Das gehöre dringend geändert. Das Arbeitsverbot für Asylwerber/-innen bezeichnete Haberl als Menschenrechtsverletzung. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber/-innen würde auch die illegale Beschäftigung zurückdrängen.( APA OTS 12.11.2014)

Auch der ‚oberste sozialdemokratische Arbeitnehmervertreter‘, ÖGB-Vorsitzender Erich Foglar, setzt sich für eine Arbeitserlaubnis für Asylwerber ein:

‚Ich denke, wenn es eine sinnvolle Erleichterungsmöglichkeit gibt, den Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, dann soll man sich einer grundsätzlichen Diskussion nicht verwehren.‘(17.10.2014, ORF Radio Ö1)

Natürlich kann auch der ‚Segen‘ des roten Bundespräsidenten Heinz Fischer, der die falsch verstandene Zuwanderungspolitik seit 50 Jahren als SPÖ-Spitzenfunktionär unterstützt, für Asylwerber am heimischen Arbeitsmarkt nicht fehlen. Dass er dies am Vorabend des Nationalfeiertags zum Besten gibt, spricht für seine Art des ‚Patriotismus‘:

‚Man muss prüfen, wie man in bestimmten Fällen die Arbeitskraft von Flüchtlingen nützen kann, wenn diese arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Warum sollen diese dann nicht selbst zum eigenen Unterhalt beitragen? Ich finde die Haltung des ÖGB-Präsidenten verantwortungsvoll und mutig!‘(Tageszeitung Österreich, 25.10.2014)

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl, Mag. Judith Schwentner, Wolfgang Knes, Dr. Angelika Winzig, Johann Singer, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Johann Singer beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Wurm, Johann Höfinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Gerald Loacker, Mag. Birgit Schatz, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und August Wöginger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N), die Verhandlung über die Vorlage neuerlich zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Auf Antrag des Abgeordneten August Wöginger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,N,T), die Verhandlung über die Vorlage neuerlich zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Herbert Kickl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,N,T), die Verhandlung über die Vorlage neuerlich zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 10. März 2016 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Johann Höfinger, Ing. Waltraud Dietrich, Johann Hell, Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Dr. Angelika Winzig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Carmen Schimanek sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Johann Höfinger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,N,T), die Verhandlung über die Vorlage neuerlich zu vertagen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Wurm, August Wöginger, Johann Hechtl, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Birgit Schatz, Mag. Michael Hammer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Gabriel Obernosterer, Asdin El Habbassi, BA, Erwin Spindelberger, Dietmar Keck und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S,V,G,N,T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 05 12

                             Erwin Spindelberger                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann