1140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1106 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden

Im Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 ist der Ausbau bestehender Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung unter Berücksichtigung einer notwendigen Anpassung der Katastrophenfondszuschüsse vorgesehen.

Es soll daher die derzeit schon bestehende Förderung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bzw. Weinkulturen und versicherbaren Ackerkulturen aufgrund von Hagel und Frost auf andere Schadereignisse ausgeweitet werden. Damit soll eine gesteigerte Bereitschaft erreicht werden, mögliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, insbesondere das in den letzten Jahren gehäuft auftretende Dürrerisiko zu versichern. Dies soll letztlich dazu beitragen, dass künftig nachträgliche Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds an nicht versicherte landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr erforderlich werden.

Für die Finanzierung dieses Vorhabens werden seitens des Bundes Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt. Diese Mittelbereitstellung des Bundes ist von einer Mitfinanzierung der Länder im gleichen Ausmaß abhängig.

Es wird eine Förderung von 50 % (25 % Bund und 25 % Länder) zu den Versicherungsprämien in Aussicht gestellt. Die aus der Förderung begünstigten Landwirtinnen und Landwirte müssen daher lediglich den nicht bezuschussten Teil der Versicherungsprämie leisten.

Zur Verwaltungsvereinfachung entfällt die im Katastrophenfondsgesetz 1996 bestehende Frist von drei Jahren für Anträge der Länder beim Bund auf Gewährung von Fondsmitteln nach Schäden im Privatvermögen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Hermann Schultes die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Christiane Brunner, Jakob Auer, Werner Amon, MBA, Kai Jan Krainer, Dr. Rainer Hable, Mag. Werner Kogler und Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1106 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 05 12

                          Ing. Hermann Schultes                                                   Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann