1142 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1094 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2014) geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Durch das IFI Beitragsgesetz 2014 (BGBl. I. Nr. 86/2014) wurde die nationale Rechtsgrundlage für die österreichische Beitragsleistung zu den Mittelauffüllungen für den Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF), die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und der Globalen Umweltfazilität (GEF) geschaffen, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtete.

Mit vorliegendem Gesetzentwurf zur Änderung des IFI Beitragsgesetzes 2014 (BGBl. I. Nr. 86/2014) soll eine einmalige Erhöhung des österreichischen Beitrages zur 17. Wiederauffüllung der Internationale Entwicklungsorganisation (IDA‑17) ermöglicht werden.

Bei der der Weltbank gegenüber abzugebenden Verpflichtungserklärung für den erhöhten Beitrag handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom ressortmäßig zuständigen Bundesminister für Finanzen abzugeben sein.

Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen, seitens des Rates für auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung am 26. Mai 2015, im Rahmen der VN-Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba sowie beim Gipfeltreffen in New York im September 2015 erneut bekräftigten Vorgabe an, je Mitgliedsland der EU‑15 mindestens 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) als Official Development Assistance‑Quote (ODA‑Quote) zu erreichen. Österreich unterstützt die Umsetzung der im September 2015 in New York definierten Sustainable Development Goals (SDGs) als neu definierte international anerkannte Zielgrößen der internationalen Entwicklungsfinanzierung. Die in § 1 und § 2 angeführten Beitragsleistungen sind gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und stellen eine wesentliche Komponente zur Annäherung an das definierte ODA-Ziel dar.

17. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑17) – Erhöhung des österreichischen Beitrages:

Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) wurde im Jahr 1960 als Tochterinstitution der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank) gegründet. Das Mandat der Internationalen Entwicklungsorganisation besteht darin, in den ärmsten Mitgliedsländern der Weltbank effiziente Programme zur Reduzierung von Armut und zur Förderung des Wachstums zu unterstützen. Entwicklung ist für diese Länder eine langfristige Herausforderung. Die IDA hilft, die nötigen Voraussetzungen in den Bereichen Humankapital, Institutionen und Infrastruktur zu schaffen, um ein langfristiges und gerechtes Wachstum zu fördern. Die Mittel der IDA werden regelmäßig, in einem Drei‑Jahreszyklus, aufgestockt.

Zur 17. Wiederauffüllung der IDA trugen die Weltbankgruppe und 46 Mitgliedstaaten mit einem Gesamtbeitrag von 51,96 Mrd. USD bei. Die IDA ist damit die bedeutendste multilaterale Finanzinstitution, die Finanzmittel zur Armutsminderung bereitstellt. Sie ist somit auch die wichtigste Plattform der internationalen Koordination von öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit (EZA). Die Tätigkeit der IDA stellt damit auch eines der wichtigsten Instrumente bei der Verfolgung der Post-2015 Agenda dar.

82 der ärmsten Länder weltweit, 40 Länder davon in Afrika, bekommen während der IDA‑17 Periode Kredite zu besonders günstigen Konditionen. Das Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf ist dabei ausschlaggebend (2014 muss der Wert unter 1.205 USD pro Jahr liegen) um Finanzierungen zu weichen und für die ärmsten Länder zu erschwinglichen Konditionen zu erhalten. IDA‑Kredite sind überwiegend zinsenfrei, die Laufzeit der Kredite kann bis zu 40 Jahre betragen, die ersten zehn Jahre sind tilgungsfrei.

Europa und insbesondere auch Österreich sehen sich zurzeit zunehmenden Herausforderungen durch steigende Migration gegenüber, die rasche Antworten erfordern. Stark zunehmende Migration ist einerseits aus wirtschaftlichen Gründen vor allem aus den ärmsten Ländern Afrikas oder Asiens zu beobachten, andererseits lösen Kriege, politische Krisen und Konflikte zunehmend massive Migrationsbewegungen aus. So sind Europa und im besonderem Maße Österreich durch den Syrienkonflikt gegenwärtig von der größten Flüchtlingsbewegung seit dem zweiten Weltkrieg betroffen. Als unmittelbare Reaktion darauf beabsichtigt die Weltbankgruppe nun verstärkt sowohl in den Herkunftsländern von Migration als auch in Nachbar- oder Transitländern soziale und wirtschaftliche Projekte zu unterstützen. Auch die IDA plant, rasch zu reagieren und eine größere Anzahl von Projekten für eine Verbesserung der Lebenssituation in Herkunfts-, Nachbar- bzw. Transitländern umzusetzen. Österreich, das neben anderen europäischen Ländern von Migration nach Europa stark betroffen ist, möchte daher im Rahmen seiner langjährigen, bewährten Partnerschaft mit IDA rasch für diese Zwecke zusätzliche Mittel für IDA-17 in Höhe von 159,75 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Dieser einmalige Zusatzbeitrag erhöht Österreichs Gesamtleistung an IDA-17 von 380,78 Mio. EUR auf 540,53 Mio. EUR.

Der zusätzliche österreichische Beitrag soll von IDA für zusätzliche Projekte zur Abfederung des Migrationsdruckes verwendet werden. Für die IDA-17 Periode wurden als speziell für die Armutsreduktion relevante Themen folgende vier Schwerpunkte definiert: fragile Staaten, Klimawandel, Gender und inklusives Wachstum. Ein zusätzlicher Beitrag zur Abfederung von Migrationsbewegungen, würde vor allem in den Bereich von fragilen Staaten fallen und in diesen Ländern gezielt weitere Projekte ermöglichen. Sie dienen vor allem auch dazu, kurz-, mittel- und langfristig die Arbeits- und Lebenssituation vor Ort zu verbessern. Insbesondere sollen auch Maßnahmen getroffen werden, um die Basisversorgung in Bereichen wie Bildung und Gesundheit zu verbessern und ein allgemeines Investitionsklima zu fördern, welches vermag Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Die zusätzlichen IDA-Projekte sind komplementär zu weiteren Initiativen der Weltbankgruppe zu sehen, zu welchen sich die internationale Gebergemeinschaft verpflichtet hat.

Insgesamt werden für IDA‑17 für die Periode 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2017 rund 51,96 Mrd. USD zur Verfügung stehen, die für Ausleihaktivitäten und Vergabe von Grants Verwendung finden. Diese Beiträge sind bereits zu einem großen Teil für Projekte vergeben oder für Projekte, die sich in Vorbereitung befinden, vorgesehen. Mit dem österreichischen Beitrag werden zusätzliche Projekte in der jetzigen IDA-17 Periode ermöglicht.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Bayr, MA die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Ing. Robert Lugar und Ing. Mag. Werner Groiß sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, T, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 05 12

                                 Petra Bayr, MA                                                          Ing. Mag. Werner Groiß

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann