1155 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1518/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes

Die Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Jänner 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird von Seiten der Regierung gerne als ein Erfolgsmodell verkauft. Auch in Bezug auf die Präsentation des neuen Kinderbetreuungsgeldkontos durch Familienministerin Karmasin Anfang des Jahres 2016 wurde klar, dass die Regierung hier scheinbar keinen Weiterentwicklungsbedarf sieht. Aus unserer Sicht besteht allerdings ein dringender Weiterentwicklungsbedarf. Einerseits soll gewährleistet werden, dass die Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante - und damit wie lange man effektiv Zeit bei seinem Kind verbringt - nicht ausschlaggebend für die tatsächlich erhaltene, aufsummierte Höhe ist. Andererseits müssen auch Väterbeteiligungsaspekte viel mehr in den Vordergrund rücken und dementsprechend Modelle geschaffen werden, die eine umfassendere Väterbeteiligung forcieren. Mit dem Kinderbetreuungsgeldkonto ist keiner der beiden Aspekte berücksichtigt.

Die Entscheidung, welche Kinderbetreuungsgeldvariante tatsächlich gewählt wird, wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zweifelsohne stellen neben sozialen und gesellschaftlichen Faktoren insbesondere ökonomische Anreize eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dar. Gerade mit der einkommensabhängigen Variante wurde für (besser) verdienende Erwerbstätige eine Möglichkeit geschaffen, dass aufgrund einer Karenz bzw. eines Kinderbetreuungsgeldbezuges der Einkommensverlust ausgeglichen wird und dementsprechend die Einkommenseinbußen weniger die Entscheidung beeinflussen, ob man in Karenz geht oder nicht und insbesondere auch, ob man überhaupt Kinder haben möchte oder nicht. Problematisch daran ist nur, dass die Bezugsobergrenze von 12 Monaten für viele zu kurz erscheint und deshalb entsprechend der höchstmöglichen Karenzdauer (bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes) Eltern das Kind selber betreuen möchten. Doch gerade an diesem Punkt steht das jeweilige Elternteil vor der Entscheidung, ob ein entsprechender Einkommensverlust so einfach hingenommen werden kann. Denn wenn diese Eltern länger als 12 (+2) Monate Kinderbetreuungsgeld erhalten wollen, müssen sie auf eine für sie wesentlich unattraktivere pauschale Kinderbetreuungsgeldvariante ausweichen.

Diese Entscheidung kann sich nicht nur negativ auf die Entscheidung für bzw. gegen Kinder auswirken, sie beeinflusst auch wesentlich die Entscheidung, inwiefern sich Väter in der Karenz beteiligen und damit auch in welchem Ausmaß sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Auf diese Problematik weist beispielsweise auch der Bericht zum „Abbau von Benachteiligungen von Frauen - Berichtszeitraum 2013 2014“ hin, der zeigt: „[…] möchte eine Frau länger als etwa 12 Monate in Elternkarenz gehen bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, kann auch der Mann nicht mehr die einkommensabhängige Variante wählen. Damit ist die Beteiligung der Väter nicht nur Ergebnis des (zu geringen) Engagements der Väter, sondern auch der Verhandlungen über die Teilung der Elternkarenz zwischen Mutter und Vater.“

Gleichzeitig erkennt man aber auch, dass die Vereinbarung der Eltern, wie lange Kinderbetreuungsgeld bezogen wird und damit, wie lange Kinder häuslich betreut werden, zum Nachteil einer gerechteren Aufteilung getroffen wird. Deshalb ist dieser Ansatzpunkt aufzugreifen, um durch ökonomische Anreize eine stärkere Beteiligung der Väter durch geringere Einkommenseinbußen auch in längeren Varianten zu erreichen. Insbesondere der Einkommensverlust ist nämlich für Väter eine wesentliche Entscheidungskomponente, ob und wie stark sie sich beteiligen und in Karenz gehen. Gerade dort muss angesetzt werden. Es ist problematisch genug, dass oft Väter mehr verdienen als Mütter, aber gerade die pauschalen Varianten verstärken dieses Problem indirekt. Denn für Väter sind die pauschalen Varianten - aufgrund des höheren Einkommens und des daraus resultierenden Einkommensverlustes im Falle des Bezuges eines pauschalen Kinderbetreuungsgeldes - wesentlich unattraktiver und stellen einen negativen Anreiz zur stärkeren Beteiligung dar. Gerade diese, leider gesellschaftlich oft antizipierte, geringere Beteiligung der Väter führt aber wiederum zu Einkommensnachteilen bei Frauen bzw. Müttern. Gerade deshalb würde auch eine längere einkommensabhängige Variante helfen, diese Problematik zu umgehen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. April 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU) die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Angela Fichtinger, Julian Schmid, BA, Anneliese Kitzmüller sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin.

Auf Antrag der Abgeordneten Angela Fichtinger wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, N, T) vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 31. Mai 2016 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten August Wöginger, Angela Fichtinger, Mag. Judith Schwentner, Anneliese Kitzmüller, Michael Pock, Angela Lueger, Carmen Schimanek, Julian Schmid, BA sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 05 31

                                  Johann Singer                                                          Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann