Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Mit VfGH-Erkenntnis G 176/2014-21, V 89/2014-21 vom 3. Juli 2015 wurde die Wortfolge des § 48 Abs. 5 FGO "1. den Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe anzurechnen ist" mit Ablauf des 31. August 2016 aufgehoben, was bedeuten würde, dass der Hauptmietzins bei der Berechnung des Haushaltseinkommens für Zwecke einer Rundfunkgebührenbefreiung keine Berücksichtigung als Abzugsposten mehr finden würde.

Weitere Problempunkte bilden außergewöhnliche Belastungen gem. §§ 34 und 35 EStG, die im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung nur mittels Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden können und darüber hinaus die Berücksichtigung von Einkünften von am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.

 

Ziel(e)

Eine Neuregelung, die den Abzug eines Hauptmietzinses inkl. Betriebskosten nach dem Mietrechtsgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze vorsieht und im Sinne der Gleichbehandlung auch den Abzug eines als Wohnaufwand anrechenbaren Pauschalbetrages für alle anderen Wohnformen.

 

Die Möglichkeit des Nachweises einer 24-Stunden-Betreuung als außergewöhnliche Belastung gem. §§ 34 und 35 EStG in Hinkunft auch durch den Nachweis eines Zuschusses zu einer 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice zu erbringen.

 

Keine Anrechnung von Einkünften von am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegepersonen, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.

 

Einführung einer Verjährungsbestimmung für Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Titel der Rundfunkgebühren gegenüber Rundfunkteilnehmern zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Änderung des Rundfunkgebührengesetzes,

Änderung der Fernmeldegebührenordnung sowie

Änderung des Fernmeldegebührengesetzes

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Aufgrund der Neuregelung ist nach von der GIS vorgenommenen Prognoserechnungen anzunehmen, dass die Änderung zu einem Zuwachs von bis zu 3.000 Befreiungen pro Jahr führt. Dies bedeutet einen jährlichen Einnahmenausfall beim Bund (Mindereinnahmen in UG 15) von bis zu EUR 117.000 und bei den Ländern in den jeweiligen Landesbudgets in Summe von bis zu EUR 125.000.

 

Dies wird damit begründet, dass einerseits der Hauptmietzins einschließlich Betriebskosten als Abzugsposten bei der Einkommensberechnung schon bislang berücksichtigt wurden, andererseits die Aufnahme der Regelung über den pauschalen Abzugsposten für andere Wohnformen der bisherigen Regelung, welche den Abzug eines Pauschalbetrages in ähnlicher Höhe vorsieht, entspricht (Die bisherige Regelung wurde nur aufgrund einer Dienstanweisung, die in den Durchführungsbestimmungen zu Abschnitt XI der FGO vorgesehen war, praktiziert.).

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 384862643).