17. Novelle des Führerscheingesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMVIT

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Durchführung von Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulung im Stufenzugang bei Klasse A ist einem relativ kleinen Kreis, nämlich den Fahrschulen vorbehalten

 

Ziel(e)

Erweiterung dieses Kreises

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Autofahrerclubs sollen in den Kreis der berechtigten Institutionen zur Durchführung von Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen für Klasse A aufgenommen werden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität" für das Wirkungsziel "Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit" der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie bei.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Es wird zu einer Verteilung der Perfektionsfahrten und Aufstiegsausbildungen auf Fahrschulen und Autofahrerclubs kommen. In welchem Ausmaß diese Verlagerung stattfinden wird, kann nicht vorhergesehen werden.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Mit dieser Novelle wird die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie), ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S.18, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/85/EU, ABl. Nr. L 194 vom 2.7.2014 S. 10 nun vollständig umgesetzt.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.