1204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1144 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient einerseits einer organisatorischen Neuausrichtung des Patentamts durch Aufhebung der Bestimmungen über die Teilrechtsfähigkeit, welche durch die Patentgesetz-Novelle 1992 eingeführt worden ist. Die Aufgaben des teilrechtsfähigen Bereiches sollen künftig durch den Hoheitsbereich des Patentamts im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfüllt werden. Jenes Personal, das im Patentamt ausschließlich als Arbeitnehmer der Teilrechtsfähigkeit tätig gewesen ist, soll die Möglichkeit haben, in den Dienststand des Bundes zu wechseln. Hinsichtlich des Aufgabenkreises des Patentamts in Bezug auf Service- und Informationsleistungen soll auf die ursprüngliche Rechtslage vor Einführung der Teilrechtsfähigkeit zurückgegangen werden.

 

Andererseits soll, um dem Sinn und Zweck der Biopatent-Richtlinie, im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit auszuschließen, in vollem Umfang Geltung zu verleihen und eine Umgehung dieses Verbots zum Nachteil der Züchter und Landwirte zu verhindern, in Klarstellung und Konkretisierung der Biopatent-Richtlinie das Patentierungsverbot für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren auch auf die durch solche Verfahren gewonnenen Tiere oder Pflanzen ausgedehnt werden.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Gerald Klug, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), MMMag. Dr. Axel Kassegger, Eva-Maria Himmelbauer, BSc sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,N, dagegen: F, nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie einstimmig (nicht anwesend: T) folgende Feststellung:

„Hinsichtlich des § 2 Abs. 2 PatentG soll eine notwendige Konkretisierung von ‚im wesentlichen biologischen Verfahren‘ sowie bei der Definition von ‚Pflanzensorten und Tierrassen‘ laufend kritisch durch die befassten Institutionen geprüft werden, um zu garantieren, dass die hohen österreichischen Standards auch weiterhin eingehalten werden.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie geht davon aus, dass jeweils die neuesten diskutierten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Auslegung der Bestimmung des § 2 Abs. 2 PatentG einfließen werden und dieser auch im Sinne der Intention des Gesetzgebers, keine Patente auf vollständig im Wege von natürlichen Züchtungsverfahren gewonnenen Pflanzensorten und Tierrassen zu ermöglichen, zu interpretieren und weiter zu entwickeln ist. Ebenso geht der Ausschuss davon aus, dass erforderlichenfalls Vorschläge für eine gesetzliche Anpassung dieser Bestimmung an die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen vorgelegt werden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1144 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 23

                         Dr. Karlheinz Töchterle                                                 Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau