1240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1194 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016)

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag hat eine Aktualisierung der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie die Schaffung eines neuen Gesundheits- und Krankenpflegeberufs „Pflegefachassistenz“ zum Ziel. Die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege soll in den tertiären Ausbildungssektor übergeführt werden. Für die Pflegefachassistenz soll der Zugang zur Berufsreifeprüfung ermöglicht werden. Die Berufsausübungsregelungen sollen an die Anforderungen der Praxis angepasst und die Rechtsgrundlagen für neue Spezialisierungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Johann Singer, die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Gerald Loacker, Dr. Eva Mückstein, Karl Öllinger, Mag. Judith Schwentner, Dr. Erwin Rasinger, Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G, dagegen: F,N,T) beschlossen.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Erwin Spindelberger und Dr. Erwin Rasinger beantragt,  gemäß § 27 Abs. 3 GOG einen Selbständigen Entschließungsantrag betreffend Vorlage eines Fortschrittsberichts über die Evaluierung gemäß § 117 Abs. 21 GuKG an den Nationalrat zu beschließen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Erwin Spindelberger und Dr. Erwin Rasinger beantragt, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 3 GOG einen Selbständigen Entschließungsantrag betreffend Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle zu MRT-Untersuchungen vorzulegen. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,F,G,T, dagegen: N) angenommen.

Ferner beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig folgende Feststellung:

„Der Gesundheitsausschuss geht davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit unter Einbeziehung der Behindertenverbände und Trägerorganisationen der Behinderteneinrichtungen bis Ende 2016 Klarstellungen zur Fragestellung der Durchführung pflegerischer Tätigkeiten im Behindertenbereich, insbesondere betreffend die Unterstützung bei bzw. die Übernahme von Tätigkeiten der Basisversorgung bei mehrfach bzw. kognitiv behinderten Personen, treffen wird.“


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1194 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung (Anlage 1) annehmen;

3.      die angeschlossene Entschließung (Anlage 2) annehmen.

Wien, 2016 06 29

                                  Johann Singer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau