Anlage 1

 

Entschließung

betreffend Vorlage eines Fortschrittsberichts über die Evaluierung gemäß § 117 Abs. 21 GuKG an den Nationalrat

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, bis zum Jahr 2020 einen Fortschrittsbericht über den Stand und die Zwischenergebnisse der Evaluierung gemäß § 117 Abs. 21 GuKG an den Nationalrat zu erstatten, wobei sowohl die begleitende Kommission gemäß Abs. 22 als auch wissenschaftliche und fachliche Experten/-innen einzubeziehen sind.