1267 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1856/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neustart der Rüstungskontrolle in Europa

Die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Europa steht vor dringenden sicherheitspolitischen Herausforderungen. Eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Europa ist nicht nur durch die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten gegeben. So hat etwa der andauernde Ukraine-Konflikt gezeigt, wie fragil auch die europäische Friedensarchitektur ist. Mit dem Wiederaufleben längst überwunden geglaubter Spannungen zwischen Ost und West droht Europa ein Rückfall in alte Konfliktmuster und damit einhergehend ein gefährlicher und kostspieliger Rüstungswettlauf.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken wird sich Österreich gemeinsam mit anderen Staaten für einen Neustart der Rüstungskontrolle in Europa einsetzen. Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeiner hat kürzlich konkrete Ideen präsentiert. Damit sollen Transparenz und wechselseitiges Vertrauen geschaffen und Risiken minimiert werden. Die Notwendigkeit Erfolge zu erzielen, ist in Anbetracht der Konfliktlage essentiell.

Der bisherige Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wurde 1990 zwischen den Mitgliedern der NATO und des Warschauer Paktes abgeschlossen. Gemeinsam mit dem Wiener Dokument über vertrauens- uns sicherheitsbildende Maßnahmen und dem Open Skies-Abkommen ermöglichte der KSE-Vertrag bis weit in die 2000er Jahre hinein ein hohes Maß an Abrüstung, gegenseitiger Kontrolle und Vertrauensbildung. Die Vertragspartner zerstörten auf Basis des KSE-Vertrages mehr als 60.000 schwere Waffensysteme, genehmigten gegenseitige Inspektionen und einigten sich zudem auf Obergrenzen für die Zahl an Geräten und Soldaten. Bislang ist es nicht gelungen, die Verträge an sicherheitspolitische Veränderungen nach dem Ende des Kalten Krieges anzupassen: Der Vertrag berücksichtigt weder das Ende des Warschauer Paktes, noch sind die heutigen NATO-Staaten Slowenien, Estland, Lettland und Litauen dem KSE-Vertrag nach ihrer Unabhängigkeit beigetreten. Außerdem deckt der KSE-Vertrag aufgrund militärtechnischer Weiterentwicklungen, wie etwa Drohnen und Cyber-Kriegsführung, heute nicht mehr alle kritischen Militärbereiche ab.

Eine 2004 versuchte Anpassung des KSE-Vertrages konnte wegen der Kontroverse über den Abzug russischer Militärs aus den Konfliktgebieten Moldaus und Georgiens nicht in Kraft getreten.

2007 setzte Russland die Anwendung des KSE-Vertrags durch ein einseitiges Moratorium aus. Die NATO-Staaten, Georgien und Moldau reagierten hierauf 2011 ihrerseits mit der Suspendierung des Abkommens gegenüber Russland. Die Ukraine folgte diesem Beispiel 2015, nachdem sich Russland im selben Jahr auch aus dem politischen KSE-Gremium, der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurückgezogen hatte.

Ein funktionierendes Abkommen für die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur und damit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Europas. Initiativen, die zum Ziel haben, innerhalb der OSZE einen Dialog darüber zu beginnen, wie die europäische Rüstungskontrolle überarbeitet und modernisiert werden kann, sind daher ausdrücklich zu begrüßen und zu unterstützen. Zumal von einer Diskussion über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine neue gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur auch positive Impulse für die Lösung der Konflikte in der Ukraine und in Georgien ausgehen könnten.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Mag. Christoph Vavrik sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Josef Cap.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 09 27

                        Mag. Christine Muttonen                                                           Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann