Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Mit der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015, S. 73 werden die im Jahr 2012 neu gefassten internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung vom Februar 2012 übernommen und eine Reihe zusätzlicher Änderungen vorgegeben.
Zudem sind Maßnahmen zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015 S. 1 zu treffen.
Ziel(e)
Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2015/849 umgesetzt werden und den internationalen Standards der FATF entsprochen werden um gezielt dem Missbrauch des Finanzsystems für die Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken.
Darüber hinaus soll für alle Kredit- und Finanzinstitute ein einheitlicher, übersichtlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, wodurch eine Vereinfachung bei der Anwendung der neuen Vorschriften bei Unternehmensgruppen und bei der Beaufsichtigung durch die FMA zu erwarten sind.
Zusätzliche Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute sollen nach Möglichkeit vermieden werden bzw. sollen auch Maßnahmen gesetzt werden, die die Anwendung der Sorgfaltspflichten erleichtern.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die bereits bestehenden interministeriellen Strukturen zur Zusammenarbeit der Ministerien und Behörden sollen aufgewertet werden und einen klar definierten gesetzlichen Auftrag erhalten.
Der risikoorientierte Ansatz soll sowohl im Hinblick auf die Anwendung der Sorgfaltspflichten als auch im Hinblick auf die Aufsicht durch die FMA erweitert werden.
Durch die Schaffung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) sollen die Vorschriften für Kredit- und Finanzinstitute in einem Gesetz zusammengefasst werden.
Die Online- Identifizierung durch ein videogestütztes elektronisches Verfahren soll im Rahmen der normalen Sorgfaltspflichten ermöglicht werden, wenn das erhöhte Risiko aufgrund der fehlenden physischen Anwesenheit durch die Auswertung zusätzlicher Daten oder Informationen ausgeglichen wird.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Verrechnung der Aufsichtskosten der FMA erfolgt wie bisher über die Rechnungskreise Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht. Aus dem FM-GwG ergeben sich daher keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Mit der Änderung des § 4 Abs. 2 BKA-G wird ein Analyseverfahren der Geldwäschemeldestelle eingeführt, dass auf einer Datenbankanwendung beruht. Aus diesem Punkt entstehen die folgenden Kosten:
Personalaufwand:
Voraussichtlich 4 Bedienstete;
Diese Planstellen werden aus den Mitteln des BMI (Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020) in der Untergliederung 11 im Detailbudget 11.02.06 (Bundeskriminalamt) bedeckt.
Investitions- und Sachaufwand:
Erstanschaffung der Software inkl. Lizenzkosten für das erste Jahr: ca. € 120.000,-
Nebenkosten für Hardware-Upgrades im ersten Jahr: ca. € 30.000,-
Laufende Lizenzkosten pro Jahr in den Folgejahren: ca. € 20.000,-
Die Investitionskosten werden ebenfalls aus den Mitteln des BMI (Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020) in der Untergliederung 11 im Detailbudget 11.02.06 (Bundeskriminalamt) bedeckt.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑549 |
‑427 |
‑435 |
‑443 |
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 und enthält darüber hinaus die erforderlichen flankierenden Regelungen zu der Verordnung (EU) 2015/847.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
keine
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
549 |
427 |
435 |
443 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
11.02.06 Bundeskriminalamt |
|
|
549 |
427 |
435 |
443 |
Erläuterung der Bedeckung
Diese Planstellen werden aus den Mitteln des BMI (Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020) in der Untergliederung 11 im Detailbudget 11.02.06 (Bundeskriminalamt) bedeckt.
Die Investitionskosten werden ebenfalls aus den Mitteln des BMI (Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020) in der Untergliederung 11 im Detailbudget 11.02.06 (Bundeskriminalamt) bedeckt.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
|
|
295,45 |
4,00 |
301,36 |
4,00 |
307,39 |
4,00 |
313,54 |
4,00 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Überprüfung & Analyse E2a6 |
Bund |
ED-Fachdienst E2a; W 2 |
|
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
Überprüfung & Analyse E2a5 |
Bund |
ED-Fachdienst E2a; W 2 |
|
3,00 |
3,00 |
3,00 |
3,00 |
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
103.407,88 |
105.476,04 |
107.585,56 |
109.737,27 |
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
150.000,00 |
20.000,00 |
20.000,00 |
20.000,00 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körper-sch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Software/Lizenz im ersten Jahr |
Bund |
|
|
1 |
120.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Nebenkosten für Hardware-Upgrades im ersten Jahr |
Bund |
|
|
1 |
30.000,00 |
|
|
|
|
|
|
laufende Lizenzkosten |
Bund |
|
|
|
|
1 |
20.000,00 |
1 |
20.000,00 |
1 |
20.000,00 |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1770108805).