Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Der vorliegende Entwurf ist der Schaffung einer Einmalzahlung für alle BezieherInnen von Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung gewidmet.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.

Besonderer Teil

Um die Kaufkraft der Senior/inn/en aufrecht zu erhalten, soll zum 30. Dezember 2016 eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 € zur Auszahlung kommen. Diese Einmalzahlung soll Personen gebühren, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben. Sie wird zusammen mit der (höchsten) Dezember-Pension ausgezahlt.