Vorblatt
Ziel(e)
- Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Gutschrift der SV-Beiträge für das 4. Quartal 2016 für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit niedrigen Versicherungswerten.
Wesentliche Auswirkungen
Die Maßnahme führt zu einer Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Beiträge werden aus Mitteln der Rücklage der Krankenversicherung bezahlt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Gutschrift der Sozialversicherungsbeiträge des 4. Quartals 2016 führt zu einer Entlastung bestimmter land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das BSVG und das GSBG geändert werden
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb sind in den letzten Jahren erheblich gesunken. Die Frost- und Schneekatastrophe im April 2016 hat der Landwirtschaft zudem Schadenssummen in dreistelliger Millionenhöhe beschert.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu setzen.
Im Bereich der Bauernsozialversicherung soll durch eine Novellierung des BSVG für 80 % der niedrigsten Beitragsgrundlagen für das vierte Quartal 2016 auf die Beiträge verzichtet werden.
Im GSBG soll das Ungleichgewicht der Mittelverteilung zwischen SVB und GKK´s bereinigt werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Keine Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im 4. Quartal 2016.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
KEINE
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluierung erfolgt auf Grund vorliegender Berichte und Daten.
Ziele
Ziel 1: Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Beschreibung des Ziels:
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb sind in den letzten Jahren erheblich gesunken. Die Frost- und Schneekatastrophe im April 2016 hat der Landwirtschaft zudem Schadenssummen in dreistelliger Millionenhöhe beschert.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu setzen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit verzeichnen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf Grund sinkender Erträge und der Unterwetterkatastrophen Schadenssummen in dreistelliger Millionenhöhe. |
Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch Setzung kurzfristiger Maßnahmen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Verzicht auf die SV-Beiträge für das 4. Quartal 2016 für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit niedrigen Versicherungswerten.
Beschreibung der Maßnahme:
Im Bereich der Sozialversicherung soll durch eine Novellierung des BSVG die Pflicht zur Beitragszahlung für das vierte Quartal 2016 zugunsten bestimmter land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beseitigt werden.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger (im Bereich der Pensionsversicherung).
Die Änderungen im GSBG bewirken eine Mittelverschiebung in Höhe von 30 Mio € zu den Gebietskrankenkassen.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1339655878).